Damit Besucherinnen und Besucher in der Diskothek möglichst sicher tanzen können, sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diskothek die Tanzfläche regelmäßig auf Scherben oder Pfützen kontrollieren. Tun sie das nicht, kann es für den Betreiber des Ladens teuer werden.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 7 U 125/21) hervor, auf das das Rechtsportal Anwaltauskunft.de verweist.
So rutschte eine Diskobesucherin am Rand der Tanzfläche auf einer Getränkepfütze aus. Sie brach sich das Sprunggelenk und den Schienbeinkopf und musste über zwei Wochen stationär im Krankenhaus behandelt und mehrfach operiert werden. Die Krankenkasse der Frau klagte mit Erfolg auf Schadenersatz gegen die Diskobetreiberin.
Denn das Gericht stellte fest, dass die Tanzfläche nicht ordnungsgemäß kontrolliert wurde. Daher musste die Betreiberin der Diskothek zur Erstattung von Behandlungskosten und Krankengeld rund 37 000 Euro an die Krankenversicherung zahlen.
Effektive Kontrolle in gewissen Zeitabständen ist notwendig
Die Betreiberin konnte nicht nachweisen, dass sie für eine regelmäßige Kontrolle und Reinigung des Tanzbodens gesorgt hatte. Die erteilten Anweisungen an eine verantwortliche Kontrollperson genügten dem nicht. Diese sei lediglich dazu angehalten gewesen, sich von einer Bühne einen Überblick über die Tanzfläche zu verschaffen. Die Einzelheiten auf dem gut besuchten Tanzboden seien so aber nicht zu erkennen gewesen.
Zwar müsse nicht ständig ein Mitarbeiter mit einem Bodenwischer über die Tanzfläche laufen, um Getränkepfützen oder Scherben zu beseitigen. „Eine effektive Kontrolle des Fußbodens in gewissen Zeitabständen ist jedoch notwendig“, hieß es in dem Urteil. Zumal die Gäste Getränke mit auf die Tanzfläche mitnehmen durften. Daher hätte mit dem Verschütten von Flüssigkeiten während des Tanzens gerechnet werden müssen.
© dpa-infocom, dpa:220502-99-126718/2