Nach der Festnahme eines mutmaßlichen IS-Anhängers in Augsburg sehen bayerische Sicherheitsbehörden keine Hinweise auf konkrete Anschlagspläne - zum Beispiel auf Weihnachtsmärkte. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte, es gebe „keinen Grund, aus Sicherheitssorgen auf einen Christkindlmarktbesuch zu verzichten“. Wegen der grundsätzlichen Gefahr durch islamistischen Terror seien die Behörden aber „höchst wachsam“.
Die Behörden in Bayern haben den 37-jährigen Iraker laut Herrmann seit Oktober auf dem Schirm, „unter anderem aufgrund von Hinweisen über Beiträge auf Social Media“. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt gegen den Mann vor allem wegen des Anfangsverdachts der Terrorfinanzierung. Zudem soll er gewaltverherrlichende IS-Propaganda im Internet geteilt haben.
Der Iraker, der zuletzt in Augsburg wohnte, war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur im März 2023 nach Deutschland eingereist und hatte Antrag auf Asyl gestellt. Darüber hatten die Behörden bislang aber nicht entschieden. Er sitzt inzwischen im oberbayerischen Eichstätt in Abschiebehaft.
Er war nach dpa-Informationen zwischenzeitlich im Augsburger Bezirkskrankenhaus in psychiatrischer Behandlung. Zuvor hatte die „Augsburger Allgemeine“ darüber berichtet.
Nach der Festnahme des Asylbewerbers am Mittwoch hatte die „Welt“ berichtet, der Mann habe den Christkindlesmarkt in der Innenstadt mutmaßlich ausgespäht und dabei Fotos gemacht. Eine Bestätigung von Sicherheitsbehörden gab es dazu bislang nicht.
Wie die „Welt“ ebenfalls berichtete, soll der Festgenommene laut einem nachrichtendienstlichen Hinweis beim IS als „Koordinator für terroristische Operationen“ bezeichnet worden sein. Nach dpa-Informationen ist aber unklar, ob es sich dabei um einen reinen Titel oder eine tatsächliche Beschreibung der Tätigkeit für die Organisation handelt. Hinweise darauf, dass der Mann tatsächlich terroristische Anschläge für den IS koordinierte, hatten die Sicherheitsbehörden demnach jedenfalls nicht.
Dass der 37-jährige Iraker nun in Abschiebehaft sitzt, macht eine Vorschrift im Aufenthaltsgesetz zur Gefahrenabwehr möglich. Demnach kann „gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen“ werden.
Viele Weihnachtsmärkte sind - wie auch der Augsburger Christkindlesmarkt - in den vergangenen Jahren stärker gegen mögliche Anschläge gesichert worden, zum Beispiel mit Pollern, Straßensperrungen und mehr Polizei vor Ort.
Dieses Jahr dürfen bayerische Polizistinnen und Polizisten zudem anlasslos Besucherinnen und Besucher auf verbotene Waffen kontrollieren, um Angriffen vorzubeugen.
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