Prediger erhält Bewährungsstrafe wegen Judenhass | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 13.12.2024 12:12, aktualisiert am 13.12.2024 13:50

Prediger erhält Bewährungsstrafe wegen Judenhass

Das Amtsgericht hat einen Prediger per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er in einer Moschee zur Tötung von Juden aufgerufen hatte. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Das Amtsgericht hat einen Prediger per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er in einer Moschee zur Tötung von Juden aufgerufen hatte. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Das Amtsgericht hat einen Prediger per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er in einer Moschee zur Tötung von Juden aufgerufen hatte. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Wegen antisemitischer Hetze in einer Moschee in der Oberpfalz ist ein Prediger zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte bei einem Gebet nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 dazu aufgerufen, Juden zu töten.

Wie die Generalstaatsanwaltschaft München berichtete, habe der 37-Jährige im Rahmen des Strafverfahrens wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht in Weiden ein Geständnis abgelegt. Deswegen wurde der Fall nicht in einem öffentlichen Prozess verhandelt. Der Beschuldigte erhielt stattdessen vom Gericht einen Strafbefehl, der laut Generalstaatsanwaltschaft mittlerweile rechtskräftig ist.

Laut Strafbefehl hatte der Prediger beim Verlesen der Fürbitten in der Moschee zunächst den Palästinensern im Krieg zwischen der Terrorgruppe Hamas und Israel den Sieg gewünscht. Dann rief er mehrfach Gott an, Juden zu töten. „Dadurch stachelte der Angeklagte jedenfalls zum Hass gegen Juden auf und trug zu einem feindseligen Klima gegen jüdische Menschen bei, das Angriffe gegen sie begünstigt“, betonen die Ermittler. Etwa 50 Gläubige hätten die antisemitischen Aussagen gehört.

Moschee: Sind nicht antisemitisch

Die Moschee selbst betonte auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks, man sei nicht antisemitisch, sondern setze sich für interreligiösen Dialog und für ein Miteinander aller Religionen ein. Der Prediger sei als Ersatz tätig gewesen, als der reguläre Imam beruflich verhindert gewesen sei. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe man auf den Ersatz-Prediger ganz verzichtet.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte das Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung übernommen. Bei der Behörde arbeitet der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz. Der beschuldigte Prediger muss nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft zusätzlich auch noch 4.000 Euro an die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) zahlen.

© dpa-infocom, dpa:241213-930-316813/2


Von dpa
north