Südkorea: Nordkorea schickt mit Ballons Müll über die Grenze | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.05.2024 11:06

Südkorea: Nordkorea schickt mit Ballons Müll über die Grenze

Südkoreanische Polizeibeamte sammeln einen hängengebliebenen Ballon ein (Archivbild). (Foto: Yang Ji-Woong/Yonhap/dpa)
Südkoreanische Polizeibeamte sammeln einen hängengebliebenen Ballon ein (Archivbild). (Foto: Yang Ji-Woong/Yonhap/dpa)
Südkoreanische Polizeibeamte sammeln einen hängengebliebenen Ballon ein (Archivbild). (Foto: Yang Ji-Woong/Yonhap/dpa)

Nordkorea hat nach Angaben des südkoreanischen Militärs mit Ballons große Mengen von Müll über die stark befestigte Grenze nach Südkorea gesendet. Demnach hingen an einigen der Ballons auch Tüten, in denen sich möglicherweise Kot befand. Der Generalstab in Seoul warf dem abgeschotteten Nachbarland am Mittwoch vor, die Ballons seit Dienstag über die Grenze zu schicken. Bis zum Mittwochnachmittag (Ortszeit) seien etwa 260 solcher Ballons entdeckt worden.

Das von Kim Jong Un autoritär regierte Nordkorea hatte am vergangenen Sonntag gedroht, „Haufen von Altpapier und Dreck“ über die Grenzregionen zu schicken. Südkorea werde merken, „wie viel Mühe es macht, alles zu beseitigen“, hieß es in einer Erklärung des Vize-Verteidigungsministers. Die Maßnahmen werde eine Antwort auf die Versendung von Flugblättern und Unrat aus Südkorea sein.

Seit Jahren unternehmen Organisationen von nordkoreanischen Flüchtlingen in Südkorea immer wieder Propagandaaktionen an der Grenze, bei denen sie große Gasballons mit Flugblättern losschicken, die unter anderem zum Sturz der Führung in Pjöngjang aufrufen. Nordkorea reagierte wiederholt verärgert auf solche Aktionen. In Südkorea sind die Flugblattaktionen umstritten. Nordkorea selbst schickte in der Vergangenheit ebenfalls Propaganda-Flugblätter über die Grenze nach Südkorea.

Unter der früheren liberalen südkoreanischen Regierung trat 2021 ein Gesetz in Kraft, wonach das Versenden von Flugblättern und anderer Objekte an der militärischen Demarkationslinie zwischen beiden Ländern verboten ist. Das Verfassungsgericht hob das Verbot im vergangenen Jahr mit dem Argument wieder auf, es schränke unverhältnismäßig die Meinungsfreiheit ein.

© dpa-infocom, dpa:240529-99-200614/3


Von dpa
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