Schwangerschaftsabbrüche dürfen auch künftig in Bayern nur nach einer vorherigen Beratung in einer Arztpraxis durchgeführt werden. Auf Intervention von CSU und Freien Wählern wurde bei der vom Gesundheitsministerium initiierten Novelle des sogenannten Gesundheitsdienstgesetzes eine Lockerung gestrichen, welche eine sogenannte telemedizinische ärztliche Begleitung - also eine Beratung per Internetstream ohne persönliche Anwesenheit in einer Praxis - vorgesehen hatte. Die Grünen und die SPD kritisierten das Vorgehen der Regierungsfraktionen massiv.
„Wenn derzeit einige Gynäkologen Schwangerschaftsabbrüche im telemedizinischen Verfahren durchführen, bestimmen sie das Alter des Fötus lediglich anhand einer digital übermittelten Ultraschallaufnahme. Niemand kann feststellen, ob diese Aufnahme wirklich von der Schwangeren stammt, zumal die digitalen Aufnahmen unschwer manipuliert werden können“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath.
Weiter: „Wegen der offensichtlichen Missbrauchsmöglichkeiten halten wir es für zwingend erforderlich, Telemedizin bei diesem irreversiblen Eingriff auszuschließen.“ Eine Abtreibung sei kein Online-Shopping. Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht hätten strenge Schutzvorgaben und ein „Wächteramt“ des Staates für das ungeborene Leben normiert, das sonst keine Lobby habe.
„Bei uns in Bayern müssen Frauen, wenn sie Pech haben, über 200 Kilometer zur nächsten Praxis anreisen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt. CSU und Freie Wähler behindern mit ihrem Veto die sichere Versorgung ungewollt Schwangerer. Vor allem im ländlichen Raum. Das macht mich ziemlich fassungslos“, betonte Laura Weber (Grüne).
Frauen und Ärzte würden damit unter einen inakzeptablen Generalverdacht gestellt. Aus rein ideologischen Gründen würde damit eine wichtige Verbesserung in der Gesundheitsversorgung ignoriert.
Auch die SPD warf CSU und Freien Wählern eine pauschale Verurteilung von Frauen und Medizinern vor, die nicht zu rechtfertigen sei. Statt notwendige Hilfe zu erhalten, müssten Frauen in Bayern nun weitere Schikanen erdulden.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland straffrei, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft durchgeführt wird, die Frau zuvor eine staatlich anerkannte Beratung in Anspruch genommen hat und seit dieser Beratung mindestens drei Tage vergangen sind.
© dpa-infocom, dpa:241210-930-313880/1