Eltern können zur Kasse gebeten werden, wenn ihr Sprössling auf einer Klassenfahrt unerlaubt Alkohol kauft und deswegen nach Hause muss. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 3 K 191/23) entschieden.
Damit hat das Land Berlin erfolgreich gegen die Mutter eines Schülers geklagt. Diese hatte sich laut dem Gericht zunächst geweigert, 143,60 Euro zu zahlen - obwohl sie sich im Vorfeld einer Klassenfahrt dazu verpflichtet hatte, bei einer vorzeitigen Heimreise die Kosten zu tragen.
Im konkreten Fall ging es um die Reise einer zehnten Klasse eines Berliner Gymnasiums nach München. Während der Fahrt kauften insgesamt sieben Schüler, darunter der Sohn der Frau, zwei Flaschen Wodka. Sie wurden erwischt und von der Fahrt ausgeschlossen. Für die Heimreise fielen dann entsprechende Kosten an. Nachdem das Land erfolgreich geklagt hat, ist der Gerichtsbescheid inzwischen rechtskräftig geworden.
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