Ein Zellengenosse hat einen Angeklagten aus Bad Windsheim in einem Mordprozess schwer belastet. Der Mann habe ihm in der Untersuchungshaft in Ansbach im Detail erzählt, dass er seiner Ex-Frau gezielt die Kehle durchschnitten habe, sagte der Zeuge am zweiten Prozesstag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth am Mittwoch aus.
In der gemeinsamen Zelle habe er ihm die Tat mehrfach anders geschildert, widersprach der Zeuge: als kaltblütig geplanten Mord.
Der 43-jährige Angeklagte hatte zum Auftakt am Dienstag seinen Anwalt eine lange Erklärung vorlesen lassen. Darin gab er an, es sei in der gemeinsamen Wohnung im Bad Windsheimer Stadtgebiet nach einem Streit zu einem Handgemenge mit der 33-Jährigen gekommen. Dabei habe sie ohne Absicht von ihm durch ein Messer tödliche Verletzungen erlitten.
Die beiden Männer teilten sich im Januar und Februar fast vier Wochen lang einen Haftraum für zwei Personen in der Ansbacher Justizvollzugsanstalt. Der Zufall führte den Bad Windsheimer mit einem Lkw-Fahrer aus Bulgarien zusammen. Dieser lebt in seiner Heimat, war aber in Nürnberg in eine Schlägerei verwickelt und deshalb in Ansbach in U-Haft.
Der Bulgare hat jedoch ebenso wie der Bad Windsheimer starke türkische Wurzeln. Das gab ihnen eine gemeinsame Sprache. Zeit zum Reden war genug, die Zelle klein und man tauschte sich ausgiebig jeden Tag auf Türkisch aus, so der Lkw-Fahrer. Dabei habe ihm sein Zellengenosse Stück für Stück erzählt, wie er in der Küche seine Ex-Frau mit einem Messer tötete.
Der Lkw-Fahrer spricht nicht Deutsch, seine Aussage wurde von einer Dolmetscherin in wörtlicher Übersetzung wiedergegeben. „Er hat mir jeden Tag mehr erzählt“, so der 33-Jährige. Und dabei immer das Wort „Mord“ verwendet.
Mit seiner Ex-Frau, mit der er wegen der Kinder immer noch eine Wohnung teilte, sei er ständig im Streit gewesen. „Er hat sie als Hure beschimpft und ihr gesagt, sie soll sich mehr um die Familie kümmern. Das hat sie nicht gemacht und deshalb hat er ihr gedroht, er werde sie umbringen“, sagte der Zeuge.
Am 28. November 2021 habe er dann nach seinen Angaben den Mord beschlossen. Die zwei größeren Jungen waren bei Verwandten, der Jüngste im Alter von wenigen Monaten schlief im Kinderzimmer. „Er hat erzählt, dass er der Frau gesagt hat, jetzt sei der Tag gekommen. Dann hat er sie an den Haaren in die Küche geschleift, ein Messer genommen und ihr den Hals aufgeschnitten.“
Danach, berichtete der Zellengenosse von den Angaben des Bad Windsheimers, sei er noch ein zweites Mal mit der Klinge über die Kehle gefahren und habe der dreifachen Mutter noch einen Stich in den Hals versetzt. Der Angeklagte habe ihm erklärt, dass er den Mord abstreiten wolle, weil man wegen Totschlags viel weniger Gefängnis bekommen würde.
Er selbst kenne weder die deutsche Sprache noch das deutsche Rechtssystem, so der Zeuge aus Bulgarien. Er habe jedoch selbst eine Frau und ein Kind und sei völlig schockiert gewesen von den Erzählungen des Bad Windsheimers. „Das kann man nicht machen.“
Für ihn sei auch nicht zu akzeptieren gewesen, dass der Angeklagte keine Reue über seine Tat gezeigt habe. Er habe im Gegenteil gesagt, er hätte seine Ex-Frau früher ermorden sollen. Deshalb habe er dies seinem Anwalt erzählt, allerdings erst nach vier Monaten, weil ihm die Sache keine Ruhe gelassen habe.
Vorteile in seinem eigenen Verfahren wegen der Schlägerei in Nürnberg seien ihm nicht versprochen worden, versicherte der Lkw-Fahrer.