Zurück in Vollzeit: Kluge Strategien für den Wiedereinstieg | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.06.2024 00:38

Zurück in Vollzeit: Kluge Strategien für den Wiedereinstieg

Besonders Mütter arbeiten häufig in Teilzeit, wenn die Kinder klein sind. Die Arbeitsstunden dann wieder aufzustocken, geht nicht immer problemlos. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Besonders Mütter arbeiten häufig in Teilzeit, wenn die Kinder klein sind. Die Arbeitsstunden dann wieder aufzustocken, geht nicht immer problemlos. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Besonders Mütter arbeiten häufig in Teilzeit, wenn die Kinder klein sind. Die Arbeitsstunden dann wieder aufzustocken, geht nicht immer problemlos. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Oft ist es wegen der Kinder. Oder weil man sich weiterbildet, weil man Angehörige pflegt, weil man gesundheitlich eingeschränkt ist - oder einfach keinen Vollzeitjob möchte. Fast jeder dritte Beschäftigte in Deutschland arbeitet in Teilzeit, bei den Frauen ist es sogar jede zweite, zeigen Daten des Statistischen Bundesamts. 

Doch häufig ändern sich die Dinge nach einigen Jahren – und Beschäftigte wollen ihre Arbeitszeit aufstocken. Auf Dauer in Teilzeit zu arbeiten, das bedeutet nicht nur, dass Gehalt und Rente niedrig bleiben. Auch Karriere in Teilzeit funktioniert nach wie vor schlecht. 

Vor allem Mütter stecken in der sogenannten Teilzeitfalle. Laut einer Umfrage des Jobportals Stepstone würden zwei Drittel der Mütter, die ihre Arbeitszeit nach der Elternzeit reduziert haben, gern in Vollzeit oder vollzeitnah arbeiten. Tatsächlich liegt die Teilzeitquote bei Müttern von Kindern unter 18 Jahren aber bei 67 Prozent, bei Vätern sind es gerade mal 9 Prozent. Wie gelingt der Weg zurück in den Vollzeitjob? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit?

Das hängt davon ab, was beim Wechsel in die Teilzeit vereinbart wurde. Es gibt zwei Szenarien, die eine automatische Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit vorsehen.

Szenario 1 - Elternteilzeit:

Eltern dürfen während der Elternzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten. Nach der Elternzeit haben sie das Recht, zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor Beginn der Elternzeit vereinbart war.

„Im Rahmen einer Elternzeit ist das ein empfehlenswertes Modell“, sagt Sandra Runge. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und berät seit vielen Jahren insbesondere Mütter und Väter.

Zwei große Vorteile habe die Elternteilzeit, die in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern beantragt werden kann: Beschäftigte genießen in diesem Zeitraum einen besonderen Kündigungsschutz. Und danach erfolgt die Rückkehr in das bisherige Arbeitszeitmodell, also etwa zur Vollzeit, automatisch. „Man muss sich für den Wunsch, mehr zu arbeiten, vor dem Arbeitgeber nicht rechtfertigen, keinen Antrag stellen oder sich gar neu bewerben, das ist ein immenser Vorteil und vermeidet die sogenannte Teilzeitfalle“, sagt Runge.

Szenario 2 - Brückenteilzeit:

Dieses Arbeitszeitmodell gibt es seit 2019. In Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten besteht die Möglichkeit, befristet in Teilzeit zu gehen. Mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre arbeitet man weniger und kehrt anschließend ohne weitere Formalitäten zur ursprünglichen Arbeitszeit zurück.

Abgelehnt werden kann der Antrag, wenn das Brückenteilzeit-Kontingent im Unternehmen ausgeschöpft ist oder betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das Risiko, in der Teilzeitfalle stecken zu bleiben, lasse sich mit einer Brückenteilzeit deutlich reduzieren, sagt Till Bender, Jurist bei der Rechtsschutz-Abteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Für die Rückkehr aus der Elternteilzeit und auch der Brückenteilzeit gelten, was die konkrete Position in der Firma angeht, die Regelungen des Arbeitsvertrages. „Es muss zumindest eine gleichwertige Arbeit sein“, sagt Sandra Runge. Eine niedrigere Hierarchiestufe mit schlechterer Bezahlung müsse man nicht akzeptieren. 

Ohne ein solches Modell besteht kein automatisches Rückkehrrecht. Die Reduzierung gilt dann auf unbestimmte Zeit. Arbeitsrechtsanwältin Runge empfiehlt, „die Rückkehr in die Vollzeit schon bei der Reduzierung der Arbeitszeit mitzubedenken“. Sind weder Eltern- noch Brückenteilzeit möglich, beispielsweise weil das Unternehmen zu klein ist oder die vorgesehenen Zeiträume nicht passen, könne man versuchen, mit dem oder der Vorgesetzten oder der Personalabteilung eine individuelle Lösung zu finden und vertraglich zu fixieren.

Wie sollten Beschäftigte vorgehen?

Ohne Arbeitszeitmodell mit Rückkehrrecht kann es ziemlich mühsam sein, aus einer Teilzeit- wieder eine Vollzeitbeschäftigung zu machen. Vor allem Mütter erleben Vorbehalte: Sie könnten häufig ausfallen, weil die Kinder krank sind. Oder weniger ambitioniert im Job sein. 

Aber auch unabhängig davon ist nicht jeder Arbeitgeber erfreut, wenn Beschäftigte mehr arbeiten wollen: Meist muss dafür erst eine freie Planstelle gefunden werden. Und Vollzeitbeschäftigte sind teurer. „Aber es gibt in Zeiten des Fachkräftemangels auch Firmen, die sehr froh darüber sind, wenn Mitarbeiter zur Vollzeit zurückkehren“, sagt Bender.

Weil sich das im Vorfeld nur schwer prognostizieren lässt, empfiehlt er, das Projekt Vollzeit mit viel Vorlauf anzugehen. Und mit guter Vorbereitung: Wie stellt man sich die Rückkehr konkret vor? Welche Aufgaben könnte man übernehmen? Welche gerade frei werdende Stelle, vielleicht auch in einer anderen Abteilung, könnte passen? „Es ist immer besser, mit einem Plan ins Gespräch zu gehen, als nur mit einem Wunsch“, sagt Bender. 

Auf die Erörterung des Themas mit dem Arbeitgeber hat man ein Anrecht, ebenso darauf, über möglicherweise passende Jobs informiert zu werden. Laut Gesetz sind Teilzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit erweitern wollen, bei Stellenbesetzungen im Unternehmen „bevorzugt zu berücksichtigen“. Das allerdings klinge in der Theorie besser, als es in der Praxis weiterhelfe, sagt Bender: „Das gilt nämlich nur, wenn alle Bewerberinnen und Bewerber gleich qualifiziert sind.“ Wenn sich mehrere Teilzeitbeschäftigte um dieselbe Vollzeitstelle bewerben, wird nur einer den Zuschlag erhalten können.

„Man muss sich immer wieder ins Spiel bringen, zeigen, dass man Interesse hat. Und wenn es nicht klappt, versuchen herauszufinden, warum“, empfiehlt Sandra Runge. Wirken Ablehnungsgründe fadenscheinig oder willkürlich, könne es sinnvoll sein, den Betriebsrat oder die Gleichstellungsbeauftragte einzuschalten.

In Vollzeit arbeiten – wann lohnt sich das überhaupt?

Mehr Arbeit, aber kaum mehr Netto: Die erste Gehaltsabrechnung nach dem Aufstocken kann ziemlich frustrierend sein. Wegen der Steuerprogression müsse man sich auf deutlich höhere Abzüge einstellen, sagt DGB-Jurist Bender. Möglicherweise fallen auch Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag weg. Das sollte man vorher durchrechnen. 

Langfristig allerdings zahlt sich das Aufstocken oft in mehrfacher Hinsicht aus: Die Karrierechancen sind besser, man wird eher für Fortbildungen berücksichtigt – und damit steigt auch das Gehalt ebenso wie später der Rentenanspruch. Altersarmut trifft vor allem Menschen, die in Teilzeit gearbeitet haben.

© dpa-infocom, dpa:240605-99-278531/2


Von dpa
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