82-Jähriger erschießt jungen Nachbarn - Urteil wegen Mordes | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.12.2023 16:42

82-Jähriger erschießt jungen Nachbarn - Urteil wegen Mordes

Der 82-jährige Angeklagte neben seinem Verteidiger im Landgericht Osnabrück. (Foto: Focke Strangmann/dpa)
Der 82-jährige Angeklagte neben seinem Verteidiger im Landgericht Osnabrück. (Foto: Focke Strangmann/dpa)
Der 82-jährige Angeklagte neben seinem Verteidiger im Landgericht Osnabrück. (Foto: Focke Strangmann/dpa)

Er war auf dem Weg zur Schule, als plötzlich Schüsse fielen: Ein 16-Jähriger wird im Februar 2023 vor der Tür seines Wohnhauses im niedersächsischen Bramsche von einem Nachbarn getötet. Das Landgericht Osnabrück verurteilte den 82-jährigen Angeklagten wegen heimtückischen Mordes zu einer Haftstrafe von 13 Jahren.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Jugendlichen vor den Augen der Mutter wegen angeblicher Lärmbelästigungen tötete. Diese seien von dem Angeklagten als „Tyrannei“ erlebt worden. Die Geräusche hätten sich jedoch nur in seinem Kopf abgespielt. 

Bei dem Beschuldigten sei eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Frommeyer. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Haftstrafe werde der Italiener erst antreten, wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgehe, sagte ein Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Zwar sei die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten durch seine psychische Erkrankung bei der Tat erheblich gemindert gewesen, urteilte das Gericht. Dennoch sei er in der Lage gewesen zu erkennen, dass er nicht auf Menschen schießen dürfe. Die zweistündige Urteilsbegründung wurde dem Angeklagten von einer Dolmetscherin parallel übersetzt, immer wieder gab er dazu Kommentare ab, schüttelte oder nickte mit dem Kopf. 

Der deutlich jünger wirkende 82-Jährige hatte zugegeben, den Jugendlichen getötet zu haben. Er hatte den 16-Jährigen zunächst mit mehreren Schüssen niedergestreckt, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Als der Junge um Hilfe schrie und die Mutter auf die Terrasse eilte, um zu sehen, was los war, schoss der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts dem Jungen aus nächster Nähe in die Stirn. Der Jugendliche starb einen Tag später. Nach der Tat schoss sich der Angeklagte selbst in den Mund. Dabei wurde er nicht lebensgefährlich verletzt. 

Mit einer Sportwaffe

Als Motiv gab der Mann an, sich von dem Jugendlichen bedroht gefühlt zu haben. Dem folgte das Gericht nicht. Der 16-Jährige habe an dem Morgen „einfach schnell in die Schule“ fahren wollen, sagte der Vorsitzende Richter. Es habe auch anders als vom Angeklagten behauptet kein Streitgespräch gegeben. Der Beschuldigte habe den Nachbarsjungen in Tötungsabsicht mit der Sportwaffe erwartet. Der 82-Jährige war Mitglied eines Schützenvereins, seit 2004 aber kein aktiver Schütze mehr. 

Jahrelang hatte sich der Angeklagte über angebliche Geräuschbelästigungen aus der Wohnung beschwert, in der der Junge mit seiner Mutter wohnte und die über seiner lag. Vor Gericht gab er an, rund um die Uhr Aufnahmen von Motorradgeräuschen gehört zu haben. Auch hätten in der Nacht ständig „mit Absicht“ Wecker geklingelt. „Er war überzeugt, die Familie würde ihn gezielt drangsalieren“, sagte Frommeyer. Er betonte, dass andere Mieter keinerlei Geräusche aus der Wohnung wahrgenommen hatten. 

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er nicht vorbestraft und geständig sei sowie sich entschuldigt habe. Frommeyer sagte zum Angeklagten, mit der Tat habe er das Leben der Mutter des 16-Jährigen „weitestgehend zerstört“. „Dafür tragen Sie die Verantwortung.“

© dpa-infocom, dpa:231211-99-258527/5


Von dpa
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