Acht Jahre Haft für Mordversuch an eigenem Baby gefordert | FLZ.de

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Veröffentlicht am 04.12.2024 15:19

Acht Jahre Haft für Mordversuch an eigenem Baby gefordert

Der 39-Jährige (r) soll seinen Sohn brutal verletzt haben. (Foto: Daniel Vogl/dpa)
Der 39-Jährige (r) soll seinen Sohn brutal verletzt haben. (Foto: Daniel Vogl/dpa)
Der 39-Jährige (r) soll seinen Sohn brutal verletzt haben. (Foto: Daniel Vogl/dpa)

Im Prozess gegen einen 39-Jährigen wegen Mordversuchs an seinem eigenen Baby hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Zudem sprach sie sich für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt aus, wie ein Sprecher des Landgerichts Bamberg mitteilte. Die Verteidiger des Mannes plädierten für eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Der Iraner soll im April dieses Jahres sein knapp zwei Monate altes Kind aus tiefer Ablehnung und aus Ärger über seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Zeil am Main (Landkreis Haßberge) schwer verletzt haben. Laut Anklage soll der Mann das Kind über längere Zeit kräftig geschüttelt und ihm mit roher Gewalt mehrere Knochenbrüche zugefügt haben. Ob der Junge dauerhafte Schäden mit sich trägt, ist unklar.

Als Polizisten damals zu dem lautstarken Streit hinzugerufen wurden, soll der Angeklagte auch in ihrer Anwesenheit noch versucht haben, den Säugling zu töten und dabei auch die Polizisten verletzt haben. Dabei stand der Mann laut Staatsanwaltschaft unter Alkoholeinfluss. In der Wohnung fanden Ermittler zudem zahlreiche illegale Aufputschmittel, die der Mann mutmaßlich zum Bodybuilding nutze.

39-Jähriger räumt Vorwürfe ein - Tötungsvorsatz aber nicht

Der 39-Jährige hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nach Gerichtsangaben im Wesentlichen eingeräumt, einen Tötungsvorsatz bei seinem Angriff auf den Jungen aber bestritten. Ein Verteidiger des Mannes fügte hinzu, sein Mandant habe sich für sein Fehlverhalten entschuldigt und seine Schuld anerkannt. 

Das Geständnis folgte auf eine Verständigung des Gerichts mit Verteidigern und Staatsanwaltschaft. Es sah einen Strafrahmen von sieben bis achteinhalb Jahren Haft vor - und sollte der Mutter des Kindes eine Aussage vor Gericht ersparen. Ein Urteil wird am kommenden Montag verkündet.

© dpa-infocom, dpa:241204-930-307946/1


Von dpa
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