Achtung Frist: Einkommensteuerbescheid zeitnah prüfen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.09.2024 05:02

Achtung Frist: Einkommensteuerbescheid zeitnah prüfen

Einkommensteuerbescheide sollten sorgfältig geprüft werden. Bei Unstimmigkeiten kann innerhalb eines Monats kostenlos Einspruch eingelegt werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Einkommensteuerbescheide sollten sorgfältig geprüft werden. Bei Unstimmigkeiten kann innerhalb eines Monats kostenlos Einspruch eingelegt werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Einkommensteuerbescheide sollten sorgfältig geprüft werden. Bei Unstimmigkeiten kann innerhalb eines Monats kostenlos Einspruch eingelegt werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Fehler können passieren - auch Mitarbeitern des Finanzamtes. Es lohnt sich daher immer, den Einkommensteuerbescheid gründlich zu prüfen. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam.

Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel: 

  • Gibt es Zahlendreher oder wurden elektronische Daten eventuell falsch übermittelt?
  • Stimmen Bruttolohn, Rente und andere Einnahmen? 
  • Wurden sämtliche Beiträge berücksichtigt, etwa für die Renten- und Krankenversicherung sowie Job- und Krankheitskosten, Spenden und haushaltsnahe Dienstleistungen?
  • Hat das Finanzamt alle angegebenen Posten anerkannt - etwa das Deutschlandticket oder die Weiterbildung? 

Einspruch können Sie kostenlos einlegen

Sollten im Bescheid Unstimmigkeiten oder Fehler auftauchen, oder wichtige Aspekte nicht berücksichtigt worden sein, kann man kostenlos Einspruch einlegen. Das ist innerhalb eines Monats möglich - ab Bekanntgabe des Steuerbescheids. Den Einspruch muss man schriftlich beim zuständigen Finanzamt einreichen, etwa elektronisch über das Elster-Online-Portal oder ein kommerzielles Steuerprogramm. 

Tipp: „Innerhalb der Einspruchsfrist lassen sich auch vergessene Ausgaben nachreichen, wie zum Beispiel für die Reparatur- oder Malerarbeiten im Haushalt“, so Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des BVL.

Wie Sie von Urteilen profitieren können

Manchmal muss zunächst ein oberstes Gericht zu einem vergleichbaren Sachverhalt entscheiden - etwa der Bundesfinanzhof, das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof - bevor das Finanzamt den Einspruch abschließend bearbeiten kann. Das trifft laut BVL derzeit auf mehr als 4,8 Millionen Einsprüche zu.

Der Vorteil: Jeder kann sich auf so ein Musterverfahren berufen. Als Begründung für den Einspruch reicht es, auf das jeweilige Verfahren zu verweisen, erklärt Jana Bauer. Geht der Prozess zugunsten der Kläger aus, profitieren davon auch andere. 

Im Jahr 2023 gab es fast 10 Millionen Einsprüche

Im Jahr 2023 gingen fast 10 Millionen Einbrüche bei den Finanzämtern ein - oft ging es um die Grundsteuerreform. Zum Vergleich im Vorjahr waren es laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums knapp drei Millionen, schreibt der BVL. Von den bisher knapp 3,7 Millionen im vergangenen Jahr erledigten Einsprüchen waren immerhin rund 69 Prozent erfolgreich - die Finanzämter mussten laut BVL also über 2,5 Millionen Bescheide richtigstellen und zugunsten der Steuerpflichtigen ändern.

© dpa-infocom, dpa:240912-930-230177/1


Von dpa
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