Ahorn erschlägt Kind: Baumkontrolleur freigesprochen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 25.09.2023 15:16

Ahorn erschlägt Kind: Baumkontrolleur freigesprochen

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild)

Nach dem Tod eines Kleinkindes auf einem Spielplatz durch einen umstürzenden Baum ist der für den Ahorn verantwortliche Kontrolleur vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Augsburg entschied am Montag, dass der Mitarbeiter der Stadt Augsburg den durch einen Pilzbefall verursachten Baumsturz nicht habe vorhersehen können (Az. 401 Js 139 144/21(2)).

Im Juli 2021 war der 23 Meter hohe Ahornbaum auf dem Spielplatz umgestürzt und hatte eine Wippe getroffen, auf der gerade eine Mutter mit ihrer 20 Monate alten Tochter spielte. Beide wurden schwer verletzt, das Mädchen starb später in der Augsburger Uniklinik. Eine ältere Tochter der Frau spielte etwas entfernt und blieb körperlich unversehrt.

„Es war ein furchtbarer, tragischer Unfall, für den sie aber nicht die Schuld tragen“, sagte Richterin Alexandra Lehner beim Urteil zu dem angeklagten Gärtner. Der Mann hatte den Baum zuletzt 14 Monate vor dem Tod des Kleinkindes untersucht und keine Auffälligkeiten gesehen. Er sei durch das Unglück stark mitgenommen, sagte sein Verteidiger. Der 58-Jährige ist seitdem arbeitsunfähig und in psychotherapeutischer Behandlung.

In dem Prozess hatten drei Baumgutachter ausgesagt und waren zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen. Ein Sachverständiger hielt dem Baumkontrolleur vor, dass er bei der Untersuchung 2020 weitere technische Maßnahmen hätte ergreifen müssen, um die Gefahr zu erkennen. Zwei Gutachter sagten, die Routineuntersuchung des Mannes sei ausreichend gewesen, der Baumsturz nicht vorhersehbar. Letztlich forderten sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt einen Freispruch für den 58-Jährigen.

© dpa-infocom, dpa:230925-99-328497/2


Von dpa
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