Die Insolvenz des Küchenherstellers Alno hat einst bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Nun müssen sich ab Montag zwei ehemalige Vorstandsmitgliedern wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und Untreue vor einer Wirtschaftsstrafkammer vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Einem dritten Angeklagten wird Beihilfe zur Untreue vorgeworfen.
Das einstige Traditionsunternehmen Alno mit Sitz im schwäbischen Pfullendorf und Tochterfirmen hatten im Sommer 2017 Insolvenz angemeldet. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings nach ihren Ermittlungen davon aus, dass das Unternehmen schon früher zahlungsunfähig war.
Ein Investor hatte im Zuge des Insolvenzverfahrens dann wesentliche Teile von Alno übernommen. Die Küchenproduktion wurde dann noch eine Weile weitergeführt. Doch auch dieses Unternehmen ging schließlich in die Insolvenz.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft einmal neun Personen angeklagt. Gegen sechs wurde das Verfahren inzwischen eingestellt. Für den Prozess gegen die drei übrig gebliebenen Angeklagten sind von der Wirtschaftsstrafkammer zunächst Termine bis Anfang September terminiert.
Der als Insolvenzverwalter für die Alno AG eingesetzte Rechtsanwalt Martin Hörmann teilte auf Anfrage mit, dass 1268 Gläubiger Forderungen in Höhe von 1,68 Milliarden Euro geltend gemacht hatten. Es wurden etwa 200 Millionen Euro als berechtigt anerkannt. Im vierten Quartal 2024 wurde eine Vorabausschüttung an alle Gläubiger geleistet, deren Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle festgestellt wurden, wobei diese Abschlagszahlung zehn Prozent betragen hatte.
© dpa-infocom, dpa:250111-930-340975/1