Ein Rentner, der unter anderem seine Familie terrorisiert hatte, ist vom Ansbacher Landgericht freigesprochen worden, weil er unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung gehandelt hat. Allerdings ordnete die Große Strafkammer an, dass der 64-Jährige aus dem westlichen Landkreis Ansbach in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss.