Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen Prediger einer Moschee in der Oberpfalz erhoben, der zur Tötung von Juden aufgerufen haben soll. Der Mann habe nach Erkenntnissen der Ermittler bei einem Fürbittengebet Ende Oktober 2023 nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel den Palästinensern den Sieg gewünscht und danach mehrfach Gott angerufen, Juden umzubringen, teilte die Behörde mit.
Dadurch habe der Mann die etwa 50 Gläubigen in der Moschee zum Hass gegen Juden aufgestachelt und „zu einem feindseligen Klima gegen jüdische Menschen beigetragen, das Angriffe gegen sie begünstige“. Deshalb habe die Generalstaatsanwaltschaft Anklage wegen Volksverhetzung gegen den Prediger erhoben, hieß es. Ob es zum Prozess kommt, entscheide das Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung. Der Verdächtige sitze nicht in Haft.
Zwar sei das Gebet in einer Moschee rechtlich besonders durch die Religionsfreiheit geschützt, argumentieren die Ermittler. Aber wie auch die Meinungsfreiheit werde diese durch Strafgesetze eingeschränkt - unter anderem da, wo der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sei. Das Gericht werde schon bei der Entscheidung über die Zulassung der Anklage entscheiden müssen, wie weit der Schutz durch Religionsfreiheit mit Blick auf die Äußerungen des Predigers geht.
Der Hinweis zu den Äußerungen in der Oberpfalz kam laut Generalstaatsanwaltschaft von Sicherheitsbehörden. Denn die Moschee, in der der Prediger das Fürbittengebet gehalten haben soll, ist auch dem bayerischen Verfassungsschutz seit Längerem bekannt. Im Jahresbericht 2023 wird sie als eine von mehreren salafistisch geprägten islamischen Gotteshäusern im Freistaat erwähnt.
Der Salafismus ist eine rückwärtsgewandte, extrem konservative Strömung des Islam. Seine Anhänger sehen sich als Verfechter eines unverfälschten Islams. Sie lehnen Reformen ab und wollen die Umgestaltung von Staat, Rechtsordnung und Gesellschaft nach ihrem Regelwerk. Ziel ist die Errichtung eines islamistischen „Gottesstaates“.
In entsprechend geprägten Moscheen würden „unter dem Deckmantel der Meinungs- und Religionsfreiheit subtil und suggestiv“ antidemokratische, antisemitische und homophobe Botschaften verbreitet, heißt es im Verfassungsschutzbericht. Die öffentlichen Äußerungen dort seien aber „meist nicht strafrechtlich relevant, auch weil die Prediger eine Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden fürchteten“.
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