Eingeladen, ausgeladen. Worum geht es denn eigentlich in der Debatte um die kurzfristige Ausladung von Poetry-Slammer Michael Jakob vom Festakt zum Grundgesetz-Jubiläum der Stadt Ansbach? Für die FLZ hat der Künstler den Text, den er eigentlich am Montagabend in der Karlshalle vortragen wollte, eingesprochen.
Die Vorgeschichte: Die Stadt hatte Michael Jakob beauftragt, einen Beitrag zum Grundgesetz-Jubiläum zu gestalten. Als er seine Idee vergangene Woche vorlegte, hieß es, dieser Beitrag wahre nicht die politische Neutralität und müsse deshalb überarbeitet werden. So schilderte es Jakob gegenüber der FLZ. Da es sich um eine Auftragsarbeit handelte, erklärte er sich einverstanden.
Als Frist für eine Neufassung setzte man ihm nach seinen Angaben Montag um 12 Uhr. Doch schon am Montagvormittag erhielt Jakob den Anruf, er sei vom Festakt ausgeladen. Seinen Text, der inzwischen fertig war, reichte er dennoch fristgerecht ein.
Widersprüchlich sind die Angaben dazu, warum Jakob ausgeladen wurde. Kulturreferentin Nadja Wilhelm verwies auf Jakobs Kunst-Aktion vor den Schulen zu Alkohol und Nikotin einerseits und Cannabis andrerseits, die für Wirbel gesorgt hätte, OB Deffner verwies dagegen auf die nicht gewahrte politische Neutralität im ursprünglichen Beitrag. Die überarbeitete Version habe er gar nicht mehr gesehen, so der OB.
Vor dem Ansbacher Stadthaus hat Michael Jakob nun für ein Video beide Texte eingesprochen. Er startet mit der Aufzeichnung des nachgebesserten Textes, den er am Montagmittag eingereicht hat und am Abend vortragen wollte.
Im zweiten Video trägt Jakob den ursprünglichen Text vor, den er eigentlich für die Grundgesetz-Feier vorgesehen hatte - also die Version, die von der Stadt als zu politisch abgelehnt wurde.