Anwälte wollen über Missstände im Justizvollzug berichten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.11.2024 03:32

Anwälte wollen über Missstände im Justizvollzug berichten

Gegen Mitarbeiter der Haftanstalt wird wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. (Archivbild) (Foto: Stefan Puchner/dpa)
Gegen Mitarbeiter der Haftanstalt wird wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. (Archivbild) (Foto: Stefan Puchner/dpa)
Gegen Mitarbeiter der Haftanstalt wird wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. (Archivbild) (Foto: Stefan Puchner/dpa)

Nach dem Bekanntwerden von Misshandlungsvorwürfen gegen bayerische Justizvollzugsbeschäftigte erheben die Verteidiger von einer Beschuldigten Vorwürfe gegen das Justizministerium in München. Sie kündigten an, am Dienstag (14.30 Uhr) in München Informationen über Missstände im Justizvollzug bekanntgeben zu wollen.

Die Rechtsanwälte Holm Putzke, Thomas Krimmel und Alexander Stevens vertreten die frühere stellvertretende Leiterin des Gefängnisses im Augsburger Vorort Gablingen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Misshandlung von Häftlingen des Gefängnisses gegen die ehemalige Vizechefin der Justizvollzugsanstalt (JVA) und ein Dutzend weiterer Mitarbeiter. 

Die drei Anwälte kündigten an, über Missstände berichten zu wollen, „die das bayerische Justizministerium anscheinend verschweigen möchte“. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte in der vergangenen Woche einen Bericht zu den Vorwürfen im Landtag in München abgegeben. Eisenreich hatte dabei auch über Mängel berichtet. Er sieht insbesondere das bisherige System der Überwachung von den Haftanstalten im Freistaat als unzureichend an.

Gegen die meisten beschuldigten JVA-Mitarbeiter steht der Verdacht von Körperverletzung im Amt im Raum. Hauptsächlich gibt es den Verdacht, dass Häftlinge in sogenannten „besonders gesicherten Hafträumen“ misshandelt worden sein könnten.

Gegen drei Mitarbeiter wird zudem ermittelt wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung. Sie werden verdächtigt, eventuell Beweismittel geschreddert zu haben. Die Zahl der Beschuldigten, gegen die Strafverfahren laufen, ist dadurch auf 16 gestiegen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung für die verdächtigen Justizmitarbeiter.

© dpa-infocom, dpa:241112-930-286039/1


Von dpa
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