Autoversicherung im Ausland: Die „Grüne Karte“ ist weiß | FLZ.de

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Veröffentlicht am 18.06.2024 13:18

Autoversicherung im Ausland: Die „Grüne Karte“ ist weiß

Hat's gekracht? Auch bei einem Autounfall im Urlaub greift die Kfz-Haftpflichtversicherung - sofern sie für das Reiseland gilt. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Hat's gekracht? Auch bei einem Autounfall im Urlaub greift die Kfz-Haftpflichtversicherung - sofern sie für das Reiseland gilt. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Hat's gekracht? Auch bei einem Autounfall im Urlaub greift die Kfz-Haftpflichtversicherung - sofern sie für das Reiseland gilt. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Ein Autounfall im Ausland - für viele eine Horrorvorstellung. Wenn es aber passiert, dann greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn die gilt in aller Regel auch für die meisten anderen europäischen Länder.

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert, gilt für alle EU-Staaten und auch viele andere Länder darüber hinaus das sogenannte Kennzeichenabkommen. Das heißt, dort gilt schon ein gültiges, amtliches Kfz-Kennzeichen als Nachweis der Versicherung. In manche andere Länder darf man hingegen nur mit einer gültigen Versicherungskarte einreisen. Dazu zählen unter anderem Albanien, Nordmazedonien, die Ukraine oder die Türkei. 

Hier kommt die sogenannte „Grüne Karte“ zum Einsatz. Sie muss in diesen Ländern bei der Einreise vorgelegt werden und wird von der jeweiligen Kfz-Versicherung ausgestellt. Bis 2020 war sie nur gültig, wenn sie auf grünem Papier gedruckt war. Inzwischen gibt es sie nur noch in Weiß und kann daher auch von den Versicherten selbst ausgedruckt werden. 

In welchen Ländern gilt meine Kfz-Versicherung?

Auf der „Grünen Karte“ können Autofahrer auch ablesen, für welche Länder ihre Versicherung nicht gilt. Diese sind entweder durchgestrichen oder stehen gar nicht auf der Karte. Wenn sie trotzdem mit dem Auto in ein solches Land einreisen wollen, müssen sie beim Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung abschließen. 

© dpa-infocom, dpa:240618-99-439835/2


Von dpa
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