Bande stiehlt aus 180 geparkten Autos Geld und Geräte | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.10.2024 14:04

Bande stiehlt aus 180 geparkten Autos Geld und Geräte

Die Polizei hat Diebstähle aus mindestens 180 Pkw geklärt.  (Symbolbild: Lino Mirgeler/dpa)
Die Polizei hat Diebstähle aus mindestens 180 Pkw geklärt. (Symbolbild: Lino Mirgeler/dpa)
Die Polizei hat Diebstähle aus mindestens 180 Pkw geklärt. (Symbolbild: Lino Mirgeler/dpa)

Die Ansbacher Kripo hat eine Serie aufgeklärt, bei der Geld und elektronische Geräte aus unversperrten Autos gestohlen wurden. Derzeit gehen die Ermittler von 18 Tatverdächtigen und rund 180 Delikten aus.

Wie das mittelfränkische Polizeipräsidium mitteilte, häuften sich seit Januar 2024 Fälle aus dem gesamten mittelfränkischen Raum, in denen Unbekannte aus unversperrten Fahrzeugen Wertgegenstände entwendeten. Wegen der hohen Anzahl der angezeigten Taten wurde bei der Kriminalpolizei Ansbach eine Arbeitsgruppe „Carport” gegründet. Sie kümmerte sich nicht nur um angezeigte Fälle aus dem Landkreis Ansbach, unter anderem aus Heilsbronn, Petersaurach, Sachsen bei Ansbach, Neuendettelsau, Lichtenau und Feuchtwangen. Die Ansbacher Kripo bearbeitete zusammen mit der Staatsanwaltschaft Ansbach rund 180 Fälle in ganz Mittelfranken.

Die Ermittlungen ergaben, dass die Täter Fahrzeuge angingen, die unversperrt in privaten Carports oder auf Hofflächen der Grundstücke geparkt waren. Sie prüften zunächst, ob die Pkw abgesperrt waren. Hatten sie ihre Besitzer offen zurückgelassen, entwendeten sie Bargeld, elektronische Geräte und in einigen Fällen auch Debitkarten. Aus mehreren Fahrzeugen nahmen die Täter auch Gegenstände von geringem Wert wie Regenschirme, Aschenbecher etc. an sich. Die Ermittler konnten in keinem der Fälle Aufbruchspuren an den Fahrzeugen feststellen.

In den Autos waren 13.000 Euro Bargeld

Insgesamt bearbeiteten die Ermittler annähernd 180 Straftaten, wobei sich der Entwendungsschaden auf rund 32.000 Euro beläuft. Hiervon erbeuteten die Täter rund 13.000 Euro an Bargeld, das in den unversperrten Fahrzeugen gelagert war. In mehreren Fällen nahmen die Täter Debitkarten an sich, welche im Nachgang in 16 Fällen missbräuchlich benutzt wurden. Hierbei entstand ein Vermögensschaden von rund 1500 Euro.

Die Beamten der Kriminalpolizei Ansbach konnten durch intensive und aufwändige Ermittlungsarbeit insgesamt 18 Tatverdächtige identifizieren. Dies gelang unter anderem durch DNA-Abgleiche, Auswertung von vorhandenen Videoaufzeichnungen und weiteren Ermittlungsmaßnahmen, die die Polizei aus taktischen Beweggründen nicht beschrieb.

Junge Männer ermittelt

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich ausschließlich um junge Männer im Alter zwischen 20 und 25 Jahren. „Sie bewohnten das Ankerzentrum in Bamberg und agierten den Ermittlungen zu Folge an den Tatorten jeweils in Gruppen von zwei bis vier Personen”, erklärte eine Sprecherin des mittelfränkischen Polizeipräsidiums in Nürnberg.

Am 26. September durchsuchten die Beamten in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Ansbach das Ankerzentrum in Bamberg. Dort trafen sie einige der Tatverdächtigen an. Andere Beschuldigte wohnten bereits nicht mehr in dem Ankerzentrum. Einer der Tatverdächtigen sitzt laut Polizei derzeit in Abschiebehaft, andere Personen befinden sich bereits wegen vergleichbarer Straftaten in Haft.

Noch kein Ende in Sicht

Die Staatsanwaltschaft Ansbach prüft derzeit den Erlass von Haftbefehlen beziehungsweise Strafbefehlen gegen einzelne Beschuldigte. Juristisch macht es einen Unterschied, ob ein Auto versperrt ist oder nicht. Wird es vorher aufgebrochen, handelt es sich um einen besonders schweren Fall des Diebstahls.

Einige Verfahren wurden an andere Staatsanwaltschaften abgegeben, da die Tatverdächtigen auch in anderen Bereichen wie etwa Bamberg oder Augsburg in gleicher Weise vorgegangen waren.

Für die Ansbacher Kripo sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Es stehen noch weitere Untersuchungsergebnisse aus, so die Sprecherin des mittelfränkischen Polizeipräsidiums. „Daher darf mit der Ermittlung weiterer Tatverdächtiger gerechnet werden.” Ob und wie sie danach bestraft werden können, hängt davon ab, welche einzelnen Taten welcher Person konkret nachgewiesen werden können.


Von Manfred Blendinger
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