Die Chancen stehen gut, bei einer Zwangsversteigerung günstig an eine Eigentumswohnung zu kommen. Doch wer mitbieten will, sollte sich vorab über die Eigentümergemeinschaft informieren, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).
Denn mit dem Zuschlag für die Wohnung bekommen Käufer oder Käuferin zugleich auch einige Pflichten. Dazu gehört die Übernahme anteiliger Kosten in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sind vielleicht Sanierungen geplant und wurde dafür schon angespart? Oder ist eine Sonderumlage zu zahlen?
Kaufinteressenten sollten sich daher vorab vom Verwalter die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zeigen lassen. Aufschlussreich sind auch die Protokolle der vergangenen Eigentümerversammlungen und die Jahresabrechnung.
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