Beleidigungs-Prozess gegen Bayerns AfD-Chef Protschka | FLZ.de

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Veröffentlicht am 25.06.2024 00:47

Beleidigungs-Prozess gegen Bayerns AfD-Chef Protschka

Stephan Protschka, Landesvorsitzender der AfD in Bayern, redet beim politischen Aschermittwoch der AfD. (Foto: Daniel Löb/dpa)
Stephan Protschka, Landesvorsitzender der AfD in Bayern, redet beim politischen Aschermittwoch der AfD. (Foto: Daniel Löb/dpa)
Stephan Protschka, Landesvorsitzender der AfD in Bayern, redet beim politischen Aschermittwoch der AfD. (Foto: Daniel Löb/dpa)

Bayerns AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka muss sich wegen des Vorwurfs der Beleidigung vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den Bundestagsabgeordneten aus Dingolfing ist für Dienstag (9.00 Uhr) am Amtsgericht Deggendorf angesetzt. Gegen einen vom Gericht erlassenen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen hatte Protschka Einspruch eingelegt.

Grund für das Verfahren ist eine Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Protschka soll Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD 2023 in Niederbayern unter anderem als „Södolf“ und „Landesverräter“ bezeichnet haben. Der Bundestag hatte in der Folge Protschkas Immunität aufgehoben, um ein Strafverfahren zu ermöglichen.

Protschka hatte der Deutschen Presse-Agentur im April dazu gesagt, er freue sich auf den Prozesstermin: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Es war eine politische Rede auf einer politischen Veranstaltung von einem Politiker.“ Der politische Aschermittwoch sei „bekannt für derbe Reden“, Söder habe in diesem Rahmen in diesem Jahr auch die AfD-Fraktionschefin im Landtag, Katrin Ebner-Steiner, als „Leni Riefenstahl für Arme“ bezeichnet. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Aussagen irgendwie rechtswidrig waren“, so Protschka. „Ich erwarte einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens.“

Anfang April hatte das Amtsgericht in Deggendorf mit dem österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz einen weiteren Redner bei der Veranstaltung wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von fast 15.000 Euro verurteilt. Der Österreicher hatte Söder teils mit denselben Bezeichnungen bedacht, die AfD-Landeschef Protschka angelastet werden. Grosz hatte vor Gericht argumentiert, es handle sich bei seinen Aussagen um Satire. Er legte gegen das Urteil Berufung ein, es ist einem Gerichtssprecher zufolge bislang nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:240624-99-514895/2


Von dpa
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