Berufsunfähig: So viel Zuverdienst ist erlaubt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.11.2024 00:07

Berufsunfähig: So viel Zuverdienst ist erlaubt

Die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung reicht oft nicht aus, um alle Ausgaben zu decken. (Foto: Jens Kalaene/dpa/dpa-tmn)
Die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung reicht oft nicht aus, um alle Ausgaben zu decken. (Foto: Jens Kalaene/dpa/dpa-tmn)
Die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung reicht oft nicht aus, um alle Ausgaben zu decken. (Foto: Jens Kalaene/dpa/dpa-tmn)

Berufsunfähig und entsprechend versichert? Dann können Sie immerhin auf Leistungen Ihres Versicherers hoffen. Häufig löst das aber nicht sämtliche finanzielle Sorgen. Denn die Berufsunfähigkeitsrente ist bei vielen Menschen nicht ganz so hoch wie der bisherige Monatslohn. Dann ist es für Betroffene gut zu wissen: In einem gewissen Rahmen können sie sich etwas dazuverdienen. Auch die Höhe Ihrer Ersparnisse geht den Versicherer nichts an.

Wer nicht mehr in seinem angestammten Beruf, wohl aber in einem anderen Bereich arbeiten kann, darf also durchaus weitere Einkommen haben. „Es ist sogar möglich, ein paar Stunden die Woche in dem alten Job zu arbeiten“, sagt Kerstin Hußmann-Funk von der Verbraucherzentrale Hamburg. 

Zwar werde der Versicherer nach zusätzlichen Einkünften fragen. Relevant sind diese laut dem Bund der Versicherten (BdV) aber nur, wenn Betroffene mehr als 80 Prozent ihres ursprünglichen Gehalts verdienen. Erst wenn das der Fall ist, prüft der Versicherer, ob die Berufsunfähigkeit wirklich gerechtfertigt ist oder ob der neue Beruf den alten ersetzen kann, so der BdV.

© dpa-infocom, dpa:241031-930-275985/1


Von dpa
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