Betrugsversuche mit gefälschten Steuerbescheiden | FLZ.de

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Veröffentlicht am 16.10.2024 08:32, aktualisiert am 16.10.2024 12:04

Betrugsversuche mit gefälschten Steuerbescheiden

Mit gefälschten Steuerbescheiden wollen die Betrüger in verschiedenen Bundesländern an Geld kommen. (Symbolbild) (Foto: Lino Mirgeler/dpa)
Mit gefälschten Steuerbescheiden wollen die Betrüger in verschiedenen Bundesländern an Geld kommen. (Symbolbild) (Foto: Lino Mirgeler/dpa)
Mit gefälschten Steuerbescheiden wollen die Betrüger in verschiedenen Bundesländern an Geld kommen. (Symbolbild) (Foto: Lino Mirgeler/dpa)

Betrüger versuchen, mithilfe gefälschter Steuerbescheide Geld zu erbeuten. In mehreren Bundesländern warnen die jeweiligen Landesämter für Finanzen vor solchen Schreiben. Empfänger würden darin aufgefordert, kurzfristig Einkommenssteuer nachzuzahlen, teilten die verantwortlichen Behörden unter anderem aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zuletzt mit.

Wie funktioniert die Masche?

Die Betrüger versenden die gefälschten Bescheide per Post. Darin fordern sie eine Steuernachzahlung per Überweisung. Der vermeintliche Steuerbescheid ist aber gefälscht. 

„Bitte seien Sie wachsam, wenn Sie nicht mit einem Steuerbescheid rechnen und einen derartigen Brief erhalten“, warnt etwa das Landesamt in Hannover. Als Absender werden demnach die jeweiligen Finanzämter mit unzutreffender Anschrift oder die „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ angegeben.

Woran kann man den Betrug erkennen?

Die Bezeichnung „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ gibt es gar nicht, wie das Landesamt für Steuern und Finanzen in Sachsen schreibt. Hier sollte man also stutzig werden. In anderen Schreiben wird als Absender ein Finanzamt angegeben. Auch dabei sind Angaben oft falsch: etwa die Adresse des Finanzamts, die angegebene Internetadresse oder die Telefon- und Telefaxnummern passen nicht zum Ort. 

Teils fehle auch eine Rechtsbehelfsbelehrung oder die Kontoverbindung ist ungewöhnlich: etwa eine Bank mit Sitz außerhalb des Bundeslandes, wie die zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz schreibt. Die Behörde rät außerdem: „Es empfiehlt sich zum Beispiel, die Steuernummern, die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen.“

Was kann ich tun, wenn ich solche Post bekomme?

Auf keinen Fall sollte man das Geld ohne Prüfung überweisen. Wer Zweifel hat, sollte sich mit dem Bescheid an das Finanzamt wenden. Wer die Kontaktdaten nicht auf früheren Bescheiden nachlesen kann, sollte im Telefonbuch oder Internet nachschauen. Falls der Steuerbescheid eine Fälschung ist, wird geraten, Anzeige bei der Polizei erstatten. 

Kann ich mein Geld zurückholen?

Wer auf Betrüger reingefallen ist, hat leider wenig Chancen, das überwiesene Geld wiederzubekommen. „Eine Überweisung, die Sie selbst getätigt haben, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, wenn Ihre Bank den Auftrag schon durchgeführt hat. Da hilft allenfalls ein schneller Anruf“, erklären die Verbraucherzentralen. 

Was sind andere Maschen? 

Manche Betrüger setzen ihre potentiellen Opfer stattdessen mit Schockanrufen unter Druck oder schreiben sie per E-Mail oder SMS an. 

Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein warnt etwa vor E-Mails, die angeblich von Elster verschickt werden. Über das Elster-Online-Portal können Steuererklärung abgegeben werden. Bei den Betrugsfällen sind die E-Mails aber eine Fälschung. In ihnen steht demnach, dass man eine Steuerrückzahlung erhalten soll. Um sie zu erhalten, müsse man einem Link folgen und sich dort mit seinen Daten verifizieren. So wollen die Betrüger persönliche Daten abgreifen. 

In anderen Fällen werden manipulierte QR-Codes in E-Mails oder Briefen genutzt, um Menschen auf betrügerische Seiten zu führen. „Diese Seiten sehen oft täuschend echt aus und zielen darauf ab, persönliche Daten wie Passwörter, Bankdaten oder Kreditkartennummern zu stehlen“, erklärt die Polizeiinspektion Osnabrück. Vor dem Scannen eines QR-Codes sollte man das Schreiben prüfen. Auf den aufgerufenen Webseiten sollte man bei Zweifeln keine persönlichen Daten eingeben.

© dpa-infocom, dpa:241016-930-261634/2


Von dpa
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