Bewerbungsprozess: Wie Sie auf Ghosting reagieren können | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.09.2024 00:07

Bewerbungsprozess: Wie Sie auf Ghosting reagieren können

Nervig! Wenn sich potenzielle Arbeitgeber nicht mehr zurückmelden, sollten Bewerber sich gut überlegen: Will ich für so ein Unternehmen überhaupt arbeiten? (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Nervig! Wenn sich potenzielle Arbeitgeber nicht mehr zurückmelden, sollten Bewerber sich gut überlegen: Will ich für so ein Unternehmen überhaupt arbeiten? (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Nervig! Wenn sich potenzielle Arbeitgeber nicht mehr zurückmelden, sollten Bewerber sich gut überlegen: Will ich für so ein Unternehmen überhaupt arbeiten? (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Ghosting - im Beziehungskontext versteht man darunter das plötzliche Abbrechen jeglicher Kommunikation ohne vorherige Warnung oder Erklärung. Aber auch Jobsuchende erleben Formen davon - etwa, wenn Unternehmen den Kontakt im Laufe eines Bewerbungsprozesses einfach einstellen.

„Ghosten ist ein unschönes Phänomen – das allerdings immer wieder vorkommt“, sagt die Hamburger Karriereberaterin Barbara Rottwinkel-Kröber. Sie rät Bewerberinnen und Bewerbern in einem solchen Fall, bis zu dreimal beim betreffenden Unternehmen nachzuhaken - per E-Mail oder zum Beispiel über LinkedIn. 

Angst, dadurch aufdringlich zu wirken, sei fehl am Platz. „Das wirkt nicht penetrant, sondern fokussiert“, so die Coachin. Wer nach drei Anläufen immer noch keine Antwort bekommen habe, dürfe sich beglückwünschen: „Für so ein Unternehmen möchten Sie gar nicht arbeiten!“

Über vier Wochen Warten sind unangemessen

Und wie viel Zeit sollten Kandidatinnen und Kandidaten vergehen lassen, bevor sie sich zum Status ihrer Bewerbung erkunden? „Bereits mehr als vier Wochen Wartezeit sind nicht angemessen, um neben der Bewerbungseingangsbestätigung ein weiteres Signal vom Unternehmen zu hören“, sagt Emine Yilmaz, Vice President beim Personaldienstleister Robert Half.

Yilmaz zufolge sind im Recruiting-Prozess vor allem die Unternehmen in der Bringschuld. Teils können aber auch Bewerberinnen und Bewerber zu einem effektiven Verfahren beitragen. Zwei Wochen, nachdem Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen eingereicht haben, beziehungsweise spätestens zwei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist sollten sie beim genannten Ansprechpartner nachfragen. Wer öfter nachhaken muss, sollte prüfen, ob das Unternehmen wirklich ein Arbeitgeber ist, der zu den eigenen Bedürfnissen passt.

© dpa-infocom, dpa:240926-930-244784/1


Von dpa
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