Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am Montag mit der Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr befasst. Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind.
Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Ein Urteil fiel am Montag noch nicht. Das Gericht beraumte wegen offener Fragen einen weiteren Verhandlungstermin am 7. Juni an.
Die Beschwerden der Soldaten wurden vor dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts ausführlich mündlich verhandelt. Das Gericht ist in erster und letzter Instanz zuständig. Der Vorsitzende Richter betonte, dass eine Entscheidung wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts nur für die beiden Offiziere gelte. Insgesamt lägen dem Gericht ungefähr zehn Beschwerden von Soldaten aus verschiedenen Bereichen vor.
Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Die Anwälte der beiden Offiziere stellten infrage, dass die Corona-Impfung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet sei. Sie bezweifelten auch, dass Covid-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung sei - insbesondere für die Berufsgruppe der Soldaten. Für die Verhandlung in Leipzig hatten sie als Sachverständige unter anderem die Professoren im Ruhestand Sucharit Bhakdi und Arne Burkhardt benannt.
Mediziner der Bundeswehr betonten dagegen, dass sehr wohl auch bei Soldatinnen und Soldaten schwere Corona-Fälle aufgetreten seien und dass zudem Long Covid ein signifikantes Gesundheitsproblem sei. Impfnebenwirkungen seien dagegen nur sehr selten registriert worden. Die Impfung sei entscheidend, um die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte sicherzustellen. „Die Impfung reduziert das Übertragungsrisiko - nicht auf null, aber messbar“, sagte Prof. Roman Wölfel vom Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr.
Laut einer vorläufigen Erhebung des Verteidigungsministeriums liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt demnach 100 Prozent. Bislang habe es unten den 183.638 Soldatinnen und Soldaten rund 60.000 Corona-Fälle gegeben.
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