Hinweisgeber aus Behörden und Unternehmen sollen künftig besser vor Repressalien geschützt werden. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag in Berlin mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP. Union und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.
Das Gesetz regelt Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen. Auch Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst könnten dadurch künftig leichter die richtige Adresse erreichen - auch wenn es im konkreten Fall nicht um Straftaten geht.
Behörden und Unternehmen müssen dafür, falls sie das bisher noch nicht getan haben, neue Anlaufstellen schaffen. Dort muss es auch möglich sein, einen Hinweis anonym zu übermitteln.
Die Hinweise können beispielsweise Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben betreffen oder gegen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit. Auch mangelnder Schutz personenbezogener Daten oder Verstöße gegen Tierschutzvorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben könnten dadurch leichter aufgedeckt werden.
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie jeder Hinweisgeber, der Bedenken hat, sich an eine interne Stelle in seiner Behörden oder seinem Unternehmen zu wenden, können beim Bundesamt für Justiz vorstellig werden. Dort wird eigens für diesen Zweck eine neue Stelle geschaffen.
Die Organisation Transparency International Deutschland lobte Verbesserungen, sieht aber noch Luft nach oben. Entscheidend sei, dass es künftig auch anonyme Meldewege geben solle, erklärte Sebastian Oelrich von Transparency. „Fast jeder große Skandal wurde von zunächst anonymen Hinweisgebenden gemeldet.“ Der Schutz von Hinweisgebern hätte laut Oelrich aber noch besser ausfallen können. „In bestimmten Bereichen ist es für potenzielle Hinweisgebende schwierig zu beurteilen, ob sie geschützt sind oder nicht. Das liegt daran, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes begrenzt und komplex ist.“ Das Gesetz müsse aus Sicht der Organisation für alle Rechtsverstöße und Fehlverhalten liegen, deren Meldung oder Offenlegung im öffentlichen Interesse liegen.
Der DGB sieht keinen großen Wurf. Es fehle ein umfassender Schutz für Menschen, die Arbeitsrechtsverstöße aufdeckten, erklärte Vorstandsmitglied Anja Piel. „Für uns ist klar: Wer den Mut hat, Missstände wie beispielsweise mangelnden Arbeitsschutz oder den Verkauf von altem Fleisch zu melden, verdient Dank und Anerkennung, statt Angst vor Repressalien und Nachteilen. Das hätte klarer geregelt werden müssen - schließlich sind solche Meldungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse.“
Die Union kritisierte die neuen Vorkehrungen als schwammig, auch fehlten Anreize zur Schaffung interner Meldewege und auf die Unternehmen kämen Zusatzkosten zu. Der CDU-Abgeordnete Martin Plum nannte die Neuregelungen „ein großes Beschäftigungsprogramm für unsere ohnehin überlasteten Gerichte“.
Die Linken-Politikerin Clara Bünger lobte zwar Fortschritte, erinnerte aber auch an den US-Whistleblower Edward Snowden, der 2013 Ausspäh-Aktivitäten des US-Abhördienstes NSA öffentlich gemacht hatte. „Ein deutscher Edward Snowden wäre nach dem geplanten Gesetz nicht geschützt, denn Geheimdienste sind komplett ausgenommen, und Behörden können Hinweise einfach unter den Teppich kehren, indem sie sie als Verschlusssache einstufen.“ Fabian Jacobi von der AfD bemängelte ebenfalls, dass der neue Hinweisgeberschutz hier nicht gelten solle und warnte vor einer Tendenz zur gegenseitigen Überwachung.
Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler betonte hingegen, mit den Neuerungen werde auch das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden gestärkt. Till Steffen von den Grünen erinnerte daran, dass manche Skandale nur dank Whistleblowern öffentlich geworden seien, so etwa der Cum-ex-Skandal, „der größte Steuerraub unserer Geschichte“.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, es werde ein wirksames Schutzsystem geschaffen, zugleich sei das Gesetz „so bürokratiearm wie möglich“. So könnten Unternehmen eine Anwaltskanzlei oder eine unabhängige Meldestelle innerhalb ihres Konzerns beauftragen. Auch die Behörden und Unternehmen selbst würden geschützt, betonte der Minister. „Denn durch frühzeitiges Erkennen und Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären.“
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