DGB: „Mehr reguläre Beschäftigung statt prekärer Minijobs“ | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.08.2023 07:53

DGB: „Mehr reguläre Beschäftigung statt prekärer Minijobs“

DGB-Vorständin Anja Piel fordert mehr sozialversicherungspflichtige Jobs. (Foto: Christoph Soeder/dpa/Archiv)
DGB-Vorständin Anja Piel fordert mehr sozialversicherungspflichtige Jobs. (Foto: Christoph Soeder/dpa/Archiv)
DGB-Vorständin Anja Piel fordert mehr sozialversicherungspflichtige Jobs. (Foto: Christoph Soeder/dpa/Archiv)

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat mehrere Branchen wegen ihrer Minijob-Strategie kritisiert und gleichzeitig mehr sozialversicherungspflichtige Jobs gefordert. „Wir brauchen dringend mehr reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung statt prekärer Minijobs“, sagte DGB-Vorständin Anja Piel der Deutschen Presse-Agentur.

Mit Blick auf bestimmte Branchen, die derzeit über große Personalsorgen klagten, sagte sie: „Menschen in Minijobs zu beschäftigen und über Fachkräftemangel zu klagen, passt einfach nicht zusammen.“ Es sei kein Wunder, dass Beschäftigte nach den Erfahrungen in der Pandemie lieber in Branchen arbeiteten, wo ihnen mehr Sicherheit und Verlässlichkeit geboten werde.

Piel kritisiert Anhebung der Einkommensgrenze für Minijobs

Piel kritisierte zudem, dass die Ampel-Koalition die Einkommensgrenze für die Minijobs angehoben hat. Im Oktober vergangenen Jahres stieg diese von 450 Euro auf 520 Euro. Für viele Millionen Beschäftigte bedeute das weiterhin, nicht durch die gesetzliche Sozialversicherung geschützt zu sein. Gerade für Frauen sei der Minijob oft das sichere Ticket in die Altersarmut, führte sie aus.

Zum Jahresende 2022 waren laut Bundesagentur für Arbeit knapp 4,3 Millionen Menschen in einem Minijob tätig. Rund 60 Prozent davon waren Frauen. Den größten Anteil machten die 25- bis 55-Jährigen mit etwa einem Drittel aus. Die Branche mit den meisten Minijobbern war demnach der Einzelhandel, mit rund 800.000 Beschäftigten. Dahinter folgte das Gastgewerbe (520.000).

Minijobs - auch 520-Euro-Jobs genannt, sind laut der Bundesagentur für Arbeit geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 520 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Durch fehlende Beiträge zu den Sozialversicherungen sichern Minijobs sozial nicht ab.

© dpa-infocom, dpa:230812-99-813217/2


Von dpa
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