In der Diskussion um eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe kommt der Diakonie Bayern die Suizidprävention zu kurz. „Ohne den Ausbau der Suizidprävention - in Form eines entsprechenden Gesetzes - ist eine Regelung zum assistierten Suizid für die Diakonie nicht denkbar“, teilte Diakonie-Präsidentin Sabine Weingärtner am Montag in Nürnberg mit. Die Präventionsangebote müssten deutlich ausgebaut sowie einen rechtlichen und finanziellen Rahmen erhalten.
2020 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Verbot der Sterbehilfe als Dienstleistung gekippt. Seitdem ist der Gesetzgeber gefordert, diese neu zu regeln. Drei fraktionsübergreifende Entwürfe für ein neues Gesetz liegen vor, über die nach einer Debatte in erster Lesung nun die Bundestagsausschüsse beraten.
Die Träger und Einrichtungen der Diakonie müssten sich aber jetzt schon mit dem Thema beschäftigen, sagte Weingärtner. „Wie eine diakonische Einrichtung das individuelle Selbstbestimmungsrecht einerseits und die Haltung der Diakonie, zum Leben zu beraten, in der Praxis ausbalanciert, ist darum zunächst eine Entscheidung, die auf Ebene der Träger und ihrer Einrichtungen zu treffen ist“, heißt es in einem nun veröffentlichtem Positionspapier der Diakonie zum assistierten Suizid. „Sie müssen darum Räume eröffnen, damit die Mitarbeitenden aller Ebenen in einem gemeinsamen Diskurs eine Haltung dazu entwickeln können.“
Eine allgemeine Antwort, wie sich diakonische Träger und ihre Einrichtungen verhalten sollten, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner einen Sterbewunsch äußerten, könne es nicht geben, hieß es weiter. Diakonie-Vorständin Sandra Schuhmann betonte aber: „Wir werden jene Menschen nicht alleine lassen, die sich für einen solchen Weg entscheiden möchten - auch wenn dieser letztlich nicht dem diakonischen Werteverständnis entspricht.“
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