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Veröffentlicht am 26.09.2024 13:10

Diese Fehler sorgen für Knöllchen trotz Parkscheibe

Das Auto muss erst bewegt werden, bevor die Parkscheibe erneut gestellt werden kann. Weiterdrehen ist nicht erlaubt! (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Das Auto muss erst bewegt werden, bevor die Parkscheibe erneut gestellt werden kann. Weiterdrehen ist nicht erlaubt! (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Das Auto muss erst bewegt werden, bevor die Parkscheibe erneut gestellt werden kann. Weiterdrehen ist nicht erlaubt! (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Parkraum ist knapp. Schön, dass man mancherorts noch gratis parken darf – zumindest für eine gewisse Zeit. Und die muss man in der Regel mit einer Parkscheibe dokumentieren. Kein Problem, die gibt es ja oft umsonst als Werbegeschenk oder ganz billig zu kaufen etwa im Baumarkt.

Doch Parkscheibe ist nicht Parkscheibe. Es gilt gewisse Regeln zu beachten, sonst drohen Bußgelder, informiert der ADAC. Das sind die wichtigsten:

  • Die Parkscheibe muss immer blau-weiß sein. Man bekommt sie zwar auch in anderen Farben, doch die dürfen nicht benutzt werden, auch Format und Beschriftung sind vorgegeben: Sie muss 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein.Auch bei der Nummerierung gibt es Vorgaben: Sie muss in die richtige Richtung laufen: 1,2,3,4 von links nach rechts und nicht 4,3,2,1  Andernfalls droht eine Strafe von 20 Euro, so der Verkehrsclub. 
  • Die Parkscheibe muss immer auf die nächste halbe Stunde nach Ankunft eingestellt. Wer sein Auto zum Beispiel um 13:05 Uhr abstellt, muss auf der Scheibe 13:30 Uhr einstellen. Alles andere ist laut ADAC falsch. Wer entweder ohne Parkscheibe, falsch eingestellter Parkscheibe oder die erlaubte Parkzeit überschritten hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 40 Euro rechnen.  
  • Die eingestellte Parkscheibe ist im Auto so zu deponieren, dass sie von außen gut zu erkennen ist. Dafür ist das Armaturenbrett ein guter Platz. 
  • Nicht erlaubt: Die Parkscheibe einfach nach dem Ende der Parkzeit weiterzudrehen. Erst muss ein neuer Parkvorgang gemacht werden, wenn man denselben Platz noch mal nutzen möchte. Dafür reicht laut ADAC aber nicht, das Auto etwa einfach vor- und zurückzufahren. Wenn aber der Platz noch frei ist, wenn man etwa einmal um den Block gefahren sei, darf man ihn erneut nutzen und die Zeit frisch einstellen. 
  • Auch für elektronische Parkscheiben gibt es Regeln: Sie braucht eine Typengenehmigung und muss unter andere wie alle Parkscheiben das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 (weißes „P” auf blauem Grund) aufweisen. Die Zeit nach Ankunft darf nicht automatisch weiterlaufen. Über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen.  
  • Motorradfahrer müssen bei Bedarf ebenfalls eine Parkscheibe anbringen an ihrer Maschine. Wo genau, schreibt der Gesetzgeber laut ADAC nicht vor. Aber auch hier sollte sie fest sitzen und gut sichtbar sein. Tipp: Die Parkscheibe lochen und mit einem Kabelbinder am Bike festmachen. Man kann vor dem Verlassen auch ein Handyfoto machen, als Beweis, dass man die Zeit richtig einstellte.

Generell gilt: Wer die Parkzeit überzieht, muss mit Bußgeldern rechnen: Bei bis zu 30 Minuten über der Zeit, werden 20 Euro fällig. Wer bis zu einer Stunde länger steht, zahlt 25 Euro. Bei bis zu zwei Stunden drohen 30 Euro, und bei mehr als drei Stunden sind es 40 Euro. Beim Parken auf privaten Parkplätzen wie etwa bei Supermärkten gelten eigene, dort ausgehängte Regeln.

© dpa-infocom, dpa:240926-930-244156/1


Von dpa
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