Kommen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Unternehmen, steht die Einarbeitung an, oft Onboarding genannt. Analog dazu ist von Offboarding die Rede, wenn Beschäftigte ein Unternehmen wieder verlassen. Das ist nicht nur dann wichtig, wenn jemand gekündigt hat. Auch Beschäftigte, die in den Mutterschutz oder die Elternzeit können von einem angepassten Offboarding profitieren. Das sagt Hannah Huxholl im Magazin „Topeins“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Wie die DGUV-Referentin für Gesundheit im Betrieb erklärt, ist entscheidend, dass der ausscheidenden Person keine Nachteile entstehen. Die Führungskraft kann etwa vermitteln, dass sich das Team und das Unternehmen auf die Rückkehr freuen - und im Idealfall zusichern, dass die Aufgaben, die Beschäftigte vor der Elternzeit gerne gemacht haben, wieder aufgenommen werden können.
Auch ein Thema für den Offboarding-Prozess: Wollen Mütter ihr Baby nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz stillen oder Milch abpumpen, können dazu bereits Absprachen getroffen werden. Das Offboarding ist zudem eine gute Gelegenheit, eine schrittweise Rückkehr oder die Arbeit im Homeoffice zu besprechen. Dann kommen Beschäftigte womöglich sogar früher zurück, so Huxholl.
Der zeitweise Ausstieg fällt grundsätzlich leichter, wenn es zuvor einen offenen und ehrlichen Austausch zwischen Arbeitnehmerin und Führungskraft gab. Wichtig ist dem Beitrag zufolge, dabei dass Team mitzunehmen und Veränderungen so früh wie möglich zu kommunizieren. In Abstimmung mit den Beschäftigten, die in Elternzeit gehen, kann erörtert werden, welche Details zum Weggang das Team erfahren soll – und von wem.
Und: Auch wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter nur eine Zeit lang in Elternzeit gehen, müssen Aufgaben neu verteilt und die Besetzung übergangsweise organisiert werden. Zum Offboarding-Prozess gehört daher nicht zuletzt, abzustimmen, wann und an wen To-dos, Kontakte und Wissen übergeben werden.
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