Im jahrelangen Rechtsstreit um die Entschädigung von NS-Opfern im Zweiten Weltkrieg hat Deutschland Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereicht.
Die Bundesregierung wendet sich dagegen, dass Italien weiterhin Klagen von Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen auf Einzel-Wiedergutmachung zulässt, obwohl der Gerichtshof dies längst für unzulässig erklärt hat, wie der Gerichtshof in Den Haag mitteilte. Eine solche Auseinandersetzung vor Gericht zwischen zwei so engen Partnerländern ist sehr ungewöhnlich.
Bereits 2012 hatte der Gerichtshof entschieden, dass Deutschland italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen muss und entsprechende italienische Urteile unwirksam sind. Deutschland pocht mit seiner Klage nun darauf, dass Italien das im Urteil vor zehn Jahren festgestellte Prinzip der Immunität von Staaten bei Zivilklagen in anderen Staaten anerkennt. Die deutsche Wehrmacht und die SS hatten im Zweiten Weltkrieg bei ihrem Rückzug aus Italien an vielen Orten gewütet. Dabei wurden auch viele Italiener ermordet.
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