EU-Kommission genehmigt Freigabe von Milliarden für Polen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.02.2024 12:35

EU-Kommission genehmigt Freigabe von Milliarden für Polen

Europaflaggen vor dem Sitz der EU-Kommission. (Foto: Zhang Cheng/XinHua/dpa)
Europaflaggen vor dem Sitz der EU-Kommission. (Foto: Zhang Cheng/XinHua/dpa)
Europaflaggen vor dem Sitz der EU-Kommission. (Foto: Zhang Cheng/XinHua/dpa)

Die EU-Kommission hat formell die Freigabe von 137 Milliarden Euro für Polen genehmigt, die wegen Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit eingefroren worden waren.

Die Regierung in Warschau habe wichtige Meilensteine in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz zufriedenstellend erfüllt, teilte die Brüsseler Behörde mit. Außerdem habe Polen in einem Aktionsplan ein eindeutiges Bekenntnis zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) abgegeben. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Entscheidung schon am Freitag auf einer Pressekonferenz in Warschau in Aussicht gestellt.

Das Geld stammt aus zwei Quellen: Einmal rund 76,5 Milliarden Euro aus dem EU-Kohäsionshaushalt, mit dem der Lebensstandard der Mitgliedstaaten angeglichen werden soll. Zum anderen möchte die Kommission rund 60 Milliarden lange blockierte Corona-Hilfen der EU freigeben. Davon sollen 34,5 Milliarden Euro in Form von Darlehen und 25,3 Milliarden in Form von Zuschüssen fließen.

Über die Freigabe der Corona-Hilfe kann die Brüsseler Behörde nicht alleine entscheiden. Die Mitgliedstaaten müssen noch grünes Licht geben. Bereits nach dem Regierungswechsel im Dezember hatte Polen einen Vorschuss von gut fünf Milliarden Euro aus dem Fonds bekommen, der für die Erholung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie eingerichtet wurde.

Umstrittene Justizreform der früheren Regierung

Die EU-Kommission hatte das Geld für das Land zurückgehalten, weil die frühere, langjährige PiS-Regierung in Warschau das Justizsystem ausgehöhlt hatte. Kritisiert wurde von der EU zuletzt unter anderem ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, nach dem Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar sind. Diese Entscheidung wird als höchst problematisch angesehen, weil sie der polnischen Politik einen Vorwand geben könnte, ihr unliebsame Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu ignorieren.

Die bisherige nationalkonservative PiS-Regierung in Polen hatte zudem höchst umstrittene Justizreformen vorgenommen, die auch aus Sicht des EuGH die Unabhängigkeit der dortigen Richter gefährden.

Reformplan für Stopp von rechtsstaatlichen Defiziten

Polens neuer Regierungschef Donald Tusk will die Reformen nun mit seiner Koalitionsregierung wieder entschärfen. Im Wahlkampf vor dem Regierungswechsel hatte er seinen Landesleuten bereits eine Wiederannäherung an Brüssel versprochen, um blockierte Hilfen freizubekommen. Justizminister Adam Bodnar präsentierte den EU-Partnern vergangene Woche einen Reformplan für die Beseitigung von rechtsstaatlichen Defiziten präsentiert.

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte, dass er „die Entschlossenheit der polnischen Regierung, die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken“, begrüße. Die Entscheidungen der Kommission bezüglich der Gelder spiegelten die positiven Schritte wider, die Polen in dieser Hinsicht unternommen habe.

© dpa-infocom, dpa:240229-99-167908/5


Von dpa
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