In Italien kann ein weiterer Mensch legal Sterbehilfe erhalten. Eine Expertenkommission der regionalen Gesundheitsbehörde in den mittelitalienischen Marken gab mit einer Stellungnahme ihre Zustimmung für das dafür vorgesehene Medikament und die Einnahme, wie die Vereinigung Associazione Luca Coscioni, die sich für Sterbehilfe einsetzt, mitteilte.
Damit ist der seit 2014 nach einem Verkehrsunfall gelähmte Mann der zweite in Italien, der legal die Möglichkeit für einen assistierten Suizid erhält. Mitte Juni starb bereits ein Mann, dem das zuvor als erstem Patienten gerichtlich erlaubt wurde.
Aktive und passive Sterbehilfe sind im katholisch geprägten Italien verboten und werden bestraft. 2019 entschied das Verfassungsgericht allerdings, dass es Ausnahmen geben kann. Dafür müssen jedoch einige Kriterien erfüllt sein: Der Patient braucht lebenserhaltende Maßnahmen, kann nicht mehr geheilt werden, macht ein unerträgliches körperliches und seelisches Leiden durch, und ist aber fähig, bewusst und frei zu entscheiden.
Seit Oktober 2020 versuchte Antonio - ein von der Vereinigung genutzter Fantasiename - für sich Sterbehilfe geltend zu machen. Das Gesuch des 1978 geborenen Mannes wurde jedoch zunächst abgelehnt. Er war schon dabei, Kontakt mit einer Einrichtung in der Schweiz aufzunehmen, wie er laut der Mitteilung sagte. Dort gelten lockerere Sterbehilfe-Bedingungen.
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