Kommt der Flieger verspätet an, kann es passieren, dass der gebuchte Mietwagen weg ist. Denn manche Anbieter vergeben Mietwagen anderweitig, wenn Kunden das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur vereinbarten Zeit abholen.
Zwar können die Kunden unter Umständen ein anderes Fahrzeug erhalten - aber oft zu einem viel teureren Preis. Zum Teil bekommen Kunden dann nicht einmal ihr Geld für den bereits gebuchten Mietwagen erstattet, berichtet das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV). Möglich ist das durch eine Klausel zum „Nichterscheinen am Schalter“, die manche Vermittler in ihren AGB haben.
Besonders kompliziert kann es demnach werden, wenn Kunden den Wagen über Preisvergleichsportale gebucht haben. Denn häufig schieben sich Mietwagen-Vermieter und Vermittler - also das Portal - dann gegenseitig die Zuständigkeiten zu. Was also tun?
Das können Verbraucher im Vorfeld tun, damit es bei der Abholung des Mietwagens keinen Stress gibt:
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