Frankenschnellweg: Bund Naturschutz begründet Beschwerde | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.09.2024 10:13

Frankenschnellweg: Bund Naturschutz begründet Beschwerde

Der juristische Streit um den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg geht weiter. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Der juristische Streit um den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg geht weiter. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Der juristische Streit um den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg geht weiter. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Das nächste Kapitel im Streit um den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg: Das Verfahren des Bundes Naturschutz (BN) gegen das Verkehrsprojekt landet aller Voraussicht nach beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Verband hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision fristgerecht begründet, wie ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München mitteilte.

Diesen Schritt hatte der BN nach Einreichung der Beschwerde zunächst offen gelassen, um sich erst mit seinen Mitgliedern dazu beraten zu können.

Um den kreuzungsfreien Ausbau des staugeplagten innerstädtischen Verlaufs der Autobahn 73 in Nürnberg, den sogenannten Frankenschnellweg, gibt es seit Jahren Streit. Der VGH hatte im April die Klagen des BN und eines Anwohners aus Nürnberg zurückgewiesen und zugleich keine Revision zugelassen. Die Kläger richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Freistaats.

Die Kläger hatten unter anderem bemängelt, ein Ausbau würde noch mehr Autos auf die Nürnberger Straßen locken und die zeitweise zu hohen Stickoxidwerte der Luft in der Stadt noch weiter verschlechtern.

Der VGH begründete die Zurückweisung der Klagen damit, dass die bisherigen Planungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten und der Schutz der Anwohner vor schädlichem Verkehrslärm und Luftschadstoffen hinreichend berücksichtigt worden sei. Der Ausbau sei zudem planerisch gerechtfertigt, da der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht werde, hieß es.

© dpa-infocom, dpa:240930-930-247472/1


Von dpa
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