Die Freien Wähler wollen in Bayern weniger Auflagen und Vorschriften für Schausteller und Organisatoren von Volks- und Vereinsfesten durchsetzen. Nach der parlamentarischen Sommerpause möchte die Fraktion einen Antrag in den Landtag einbringen, der neben einer Entbürokratisierung auch explizit einen besseren Schutz – also höhere Hürden – „vor zu vielen Auflagen und Beschwerden einzelner Bürger“ sowie längere Öffnungszeiten vorsieht.
Bayerns Identität sei unweigerlich mit seinen vielen traditionsreichen Volks- und Vereinsfesten verknüpft, hieß es vom Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Felix Locke. In den vergangenen Jahren sei es jedoch immer wieder zu Konflikten gekommen. Die bürokratischen Hürden – auch zur Begrenzung der Öffnungszeiten – gefährdeten inzwischen die Ausrichtung von Volks- und Vereinsfesten.
„Einige der – zum Teil erst vor kurzem zugezogenen – Anwohnerinnen und Anwohner beschwerten sich über die typischen Fest- und Feiergeräusche, wie laute Musik, Böllerschüsse und Feuerwerk, sowie über die Gerüche, die von den Festzelten und Veranstaltungen ausgehen, wie geräucherter Fisch“, so Locke. „Unserem Heimatgefühl liegt jedoch eine jahrhundertelange Geschichte zugrunde, die von bayerischen Volks- und Vereinsfesten als gelebte Tradition und wichtiges Kulturgut maßgeblich geprägt wurde.“
„Traditionell und unverzichtbar sind unter anderem das Böllerschießen, der Umzug mit Brauereigespannen und Kinderkarusselle mit Tierfiguren“, heißt es in der Resolution. Konkret fordern die Freien Wähler eine Abschaffung der geltenden Genehmigungsvorschriften für Schausteller und Reisegastronomen. In Bayern benötigen sie bisher neben einer Reisegewerbekarte für jedes Engagement auch eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz des Bundes, bei der unter anderem die Zuverlässigkeit überprüft wird.
„Diese Regelung ist überflüssig, da die Zuverlässigkeit bereits Voraussetzung für die Erteilung der Reisegewerbekarte ist“, sagte die zuständige Sprecherin der Fraktion, Jutta Widmann. Viele andere Bundesländer verzichteten bereits auf die zusätzliche Genehmigung.
„Neben der Entbürokratisierung wollen wir Volks- und Vereinsfeste im Freistaat vor zu vielen Auflagen und Beschwerden einzelner Bürgerinnen und Bürger schützen und bewährte Öffnungszeiten nicht einschränken“, sagte Widmann. Im Koalitionsvertrag sei bereits die Schaffung eines Gaststättenrechts mit dereguliertem Ansatz verankert.
Ferner fordert der Antrag weniger Auflagen im Bauordnungsrecht für Zelte, Bühnen und Tribünen für Volks- und Vereinsfeste, die Mautbefreiung für Fahrzeuge von Caterern und Gastronomen. Der Bund müsse zudem den Mehrwertsteuersatz für Speisen und Getränke dauerhaft auf sieben Prozent senken.
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