Fristende: Letzte Chance für Beantragung von Härtefallhilfen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 17.10.2023 14:28

Fristende: Letzte Chance für Beantragung von Härtefallhilfen

Frist läuft aus: Privathaushalte, die von starken Preissteigerungen beim Heizen betroffen sind, können Härtefallhilfen beantragen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Frist läuft aus: Privathaushalte, die von starken Preissteigerungen beim Heizen betroffen sind, können Härtefallhilfen beantragen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Frist läuft aus: Privathaushalte, die von starken Preissteigerungen beim Heizen betroffen sind, können Härtefallhilfen beantragen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Wer seine Wohnung etwa mit Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizt und 2022 von besonderen Preissteigerungen betroffen war, der kann seit Mai die sogenannten Härtefallhilfen beantragen. Viel Zeit sollten sich Betroffene dabei allerdings nicht mehr lassen - die Frist zur Antragstellung läuft am 20. Oktober ab. Wer bis dahin nicht aktiv geworden ist, geht leer aus. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Die Entlastung gibt es für alle Privathaushalte, deren Heizung mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern betrieben wird. Voraussetzung für die nachträgliche Unterstützung ist, dass sich deren individueller Einkaufswert im Jahr 2022 im Vergleich zum allgemeinen Vorjahrespreisniveau mehr als verdoppelt hat. Ist das der Fall, sind 80 Prozent der Kosten, die über eine Verdoppelung der Preise hinausgehen, erstattungsfähig.

Eine Sonderrolle nimmt Berlin ein: Hier gibt es den Zuschuss bereits, wenn die Preise mehr als 70 Prozent über dem allgemeinen Vorjahresniveau lagen.

Das allgemeine Preisniveau des Jahres 2021 haben Bund und Länder anhand von Referenzpreisen festgelegt. Die Werte sehen inklusive Mehrwertsteuer wie folgt aus:

Beantragt werden die Härtefallhilfen online beim jeweiligen Bundesland.

In Wohneigentümergemeinschaften (WEG) oder vermieteten Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung kann nur die WEG beziehungsweise der Vermieter Ansprüche geltend machen. Sowohl WEG als auch Vermieter verpflichten sich aber mit Antragstellung, die erhaltenen Finanzhilfen an die Eigentümerparteien beziehungsweise Mieter weiterzugeben. Mieterinnen und Mieter sollten ihren Vermieter an die Antragstellung erinnern, empfiehlt der VPB.

Maximal erhalten Antragstellerinnen und Antragstellern eines Privathaushalts 2000 Euro Unterstützung. Mindestens muss die Entlastung aber 100 Euro betragen. In einem Wohnhaus, in dem mehrere Haushalte von ein und derselben Heizungsanlage versorgt werden, steigt die Bagatellgrenze mit jeder Partei um 100, höchstens aber bis auf 1000 Euro an. Wer vorab prüfen möchte, wie viel Entlastung ihm zusteht, kann dafür den Online-Rechner des Verbraucherzentrale Bundesverbands nutzen.

Für die Härtefallhilfen hatte die Bundesregierung 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Laut einem Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurden bei den Ländern bislang rund 383 000 Anträge mit einem Volumen von etwa 160 Millionen Euro gestellt. Ausbezahlt wurden davon nur rund 123 Millionen Euro.

© dpa-infocom, dpa:231017-99-596652/2


Von dpa
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