Geflügelpest im Kreis Ansbach: Allgemeinverfügungen für Tierhalter ab Silvester | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.12.2024 17:58

Geflügelpest im Kreis Ansbach: Allgemeinverfügungen für Tierhalter ab Silvester

An einem Ortseingangsschild hängt ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“. (Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
An einem Ortseingangsschild hängt ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“. (Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
An einem Ortseingangsschild hängt ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“. (Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Nach dem bestätigten Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Lehrberg haben die Behörden reagiert. Die Landratsämter in Ansbach und Neustadt/Aisch erlassen Allgemeinverfügungen mit Maßnahmen, die von Tierhaltern zu beachten sind. Sie gelten ab Dienstag, 31. Dezember 2024.

Am 22. Dezember war dem Veterinäramt am Landratsamt Ansbach eine Häufung verendeter Tiere angezeigt worden. Der Verdacht auf Geflügelpest wurde wenige Tage später amtlich bestätigt, am 26. Dezember wurden 17.000 Puten in dem betroffenen Betrieb bei Lehrberg getötet.

Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone (rot) und eine Überwachungszone (blau) eingerichtet. Dort gelten klare Vorgaben zum Umgang mit Geflügel, Eiern und Fleisch. (Grafik: Landratsamt Ansbach)

Geflügelpest im Landkreis Ansbach amtlich bestätigt: Diese Regeln gelten

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe bei Lehrberg wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone festgelegt. Was das für Tierbestände in der Region bedeutet.

In der Folge wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den Betrieb sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Neben dem Kreis Ansbach sind von dieser Überwachungszone auch die Stadt Ansbach und der Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim betroffen.

Überwachungszone reicht in den Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Neustadt gilt für die Ortschaften Egenhausen, Sichelbronn und Wimmelbach in der Gemarkung Obernzenn, Dagenbach in der Gemarkung Trautskirchen sowie Rothenhof in der Gemarkung Neuhof/Zenn. Die in diesem Bereich nun geltenden Maßnahmen betreffen private und gewerbliche Tierhalter. Unter anderem wurden strengere Unterbringungs- und Überwachungsmaßnahmen verordnet, außerdem müssen Tierhalter die Zahl ihrer gehaltenen Vögel mitteilen.

Die vollständige Allgemeinverfügung des Landratsamtes Neustadt ist bereits online abrufbar. Nähere Informationen über die Regelungen imLandkreis Ansbach finden Sie hier.

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