Gema-Gebühren Übernahme: Freistaat erweitert Verein-Kreis | FLZ.de

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Veröffentlicht am 17.06.2024 19:15

Gema-Gebühren Übernahme: Freistaat erweitert Verein-Kreis

Die Blaskapelle Maisach lauft bei einer Parade im Rahmen des Festivals des Spiels, des Sports und der Kunst zum 50-jährigen Jubiläum der Olympischen Spiele in München durch die Straßen. (Foto: Felix Hörhager/dpa/Archivbild)
Die Blaskapelle Maisach lauft bei einer Parade im Rahmen des Festivals des Spiels, des Sports und der Kunst zum 50-jährigen Jubiläum der Olympischen Spiele in München durch die Straßen. (Foto: Felix Hörhager/dpa/Archivbild)
Die Blaskapelle Maisach lauft bei einer Parade im Rahmen des Festivals des Spiels, des Sports und der Kunst zum 50-jährigen Jubiläum der Olympischen Spiele in München durch die Straßen. (Foto: Felix Hörhager/dpa/Archivbild)

Der Freistaat möchte künftig für noch mehr Vereine die Gema-Gebühren übernehmen. Der im vorigen Jahr geschlossene Pauschalvertrag mit der Verwertungsgesellschaft werde rückwirkend zum 1. Januar 2024 erweitert, teilte Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) am Montag mit.

„Kamen bisher ausschließlich eingetragene und gemeinnützige Vereine in den Genuss einer Übernahme von Gema-Gebühren, so profitieren nunmehr auch Sport- und Schützenvereine, Feuerwehren, Hilfsorganisationen sowie Kulturvereine“, sagte Stolz. Auch Blasmusik gehört demnach dazu. Der Kreis umfasst laut Stolz künftig alle Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Künftig seien auch mehr Veranstaltungen auf größerer Fläche möglich, ohne dass zusätzliche Kosten oder überbordende Bürokratie anfielen. Nach Angaben von Tobias Gotthardt (Freie Wähler), Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, umfasst die neue Regelung nun bis zu vier Veranstaltungen auf einer Fläche von jeweils bis zu 500 Quadratmetern.

Die Staatsregierung hatte im Frühjahr 2023 bekanntgegeben, dass Vereine ihre Kosten für Gema-Gebühren künftig vom Freistaat bezahlen lassen können. Die Vereinbarung umfasste zunächst bis zu zwei Veranstaltungen mit einer Fläche von maximal 300 Quadratmetern - innen wie außen. Bedingung ist weiterhin, dass für das Event keine Eintrittsgebühren verlangt werden.

Gema-Gebühren werden grundsätzlich fällig, wenn Musik öffentlich genutzt wird. Im Einzelhandel muss zum Beispiel für Hintergrundmusik auf einer Verkaufsfläche von bis zu 200 Quadratmetern nach Angaben der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) eine Gebühr von etwa 25 Euro pro Monat entrichtet werden.

© dpa-infocom, dpa:240617-99-431534/2


Von dpa
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