Im Rechtsstreit zwischen dem Fußball-Zweitligisten FC Schalke 04 und seinem Torhüter Ralf Fährmann soll ein Gütetermin am 9. Dezember eine Einigung zwischen den Parteien bringen. Dies bestätigte das Arbeitsgericht Gelsenkirchen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Fährmann, der noch einen Vertrag bis 30. Juni 2025 beim FC Schalke hat, war schon vor einiger Zeit suspendiert worden und trainiert seit der neuen Saison nur noch mit der U23 des Clubs. Zuletzt hatte sich der 36-Jährige im Training eine Knieverletzung zugezogen und musste pausieren.
Nach einem umstrittenen Interview hat er von seinem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten. Dies bestätigte das Arbeitsgericht. „Da ist ein Verfahren bei uns anhängig. Herr Fährmann wehrt sich gegen die Abmahnung“, sagte eine Gerichtssprecherin. Schalke betont, dass man Fährmann Gesprächsbereitschaft signalisiert habe.
„Der Verein hatte Ralf Fährmann im Vorfeld mehrfach Gesprächsangebote unterbreitet, er entschied sich nun für den Weg, vor dem Arbeitsgericht Klage gegen die Abmahnung einzureichen. Der Verein ist überzeugt davon, die Abmahnung zurecht und juristisch einwandfrei ausgesprochen zu haben“, teilte der Club auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in einer Stellungnahme am Donnerstag mit.
Zudem kritisiert der Revierclub, dass wiederholt Interna weitergegeben worden seien. „Die Bild-Zeitung kannte den Inhalt der Abmahnung und wusste vor Schalke, dass Ralf Fährmann sich einen Anwalt nehmen und sich gegen die Abmahnung zur Wehr setzen werde“, teilte der Club mit. Von Schalke sei das Blatt nicht informiert worden. „Die Weitergabe von Interna an die Presse ist aus unserer Sicht nicht im Sinne von Schalke 04 und kein Vorbild für unsere jungen Spieler“, hieß es in der Stellungnahme.
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