Hilfsmittel sollen helfen - und zwar Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen. Sie sollen damit ihren Alltag selbstständiger und mit weniger Einschränkungen bewältigen können. Grundsätzlich sind Hilfsmittel bewegliche Produkte oder Gegenstände, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Einbau einer Rampe vor der Haustür gehört nicht dazu, aber zum Beispiel ein Hörgerät, eine Prothese oder ein Rollstuhl.
Verschrieben werden Hilfsmittel in der Regel vom Arzt, für die Beschaffung ist meist die gesetzliche Krankenkasse der Ansprechpartner. Es gibt aber auch andere mögliche Kostenträger, heißt es vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). So könnten für beruflich benötigte Hilfsmittel die Arbeitsagentur, der Rentenversicherungsträger oder das jeweilige Inklusionsamt zuständig sein.
Gut zu wissen: Stellt man den Antrag versehentlich bei einem falschen Kostenträger, ist das kein Problem. Dieser muss laut dem DBSV den Antrag innerhalb von zwei Wochen an den zuständigen Träger weiterleiten. Ist nicht ganz klar, wer zuständig ist, müssen die Träger das untereinander regeln und notfalls auch mal vorläufig über Anträge von anderen entscheiden.
Für die gesetzlichen Krankenkassen ist ein Hilfsmittel nur das, was speziell für behinderte Menschen hergestellt und angeboten wird. Kann etwas im normalen Laden gekauft werden, zahlt die Kasse nicht. Orientierung gibt das Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen.
Bei anderen Kostenträgern gehören zum Leistungsumfang auch Alltagsgegenstände, auf die behinderte Menschen besonders angewiesen sind. So könne es sein, dass für den Arbeitsplatz eines sehbehinderten Menschen auch ein besonders großer Monitor finanziert werde, heißt es vom DBSV.
Tipp des Verbands: Auf jeden Fall den Antrag auf Kostenübernahme stellen, bevor das Hilfsmittel besorgt wird, auch wenn es noch so dringend benötigt wird. Sonst kann man auf den Kosten sitzenbleiben. Am besten auch den Antrag selbst stellen und das nicht dem Hilfsmittelanbieter überlassen.
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