In der juristischen Auseinandersetzung zwischen der Stadt Dinkelsbühl und dem Eigentümer eines Altstadthauses hat das Ansbacher Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen. Die Klage wurde abgewiesen. Zuvor konnten sich beide Parteien bei der Verhandlung am Donnerstag nicht mehr auf einen Vergleich einigen.