Der Eigentümer einer Scheune in der Dinkelsbühler Altstadt darf den stark geschädigten Dachstuhl des sanierungsbedürftigen Denkmals abtragen. Wie die Stadtverwaltung in der Sitzung des Bauausschusses darlegte, soll die Maßnahme, die der Notsicherung des Gebäudes aus dem 15. Jahrhundert dient, aber an bestimmte Vorgaben gebunden sein.