Manchmal sind Inlandsflüge die beste Reiseoption - auch für Familien. Was Eltern dabei aber bedenken müssen: Nicht nur sie, auch ihre Kinder müssen sich dann oft ausweisen. Nicht immer sind die Regeln gleich. Fachleute erklären die Hintergründe.
Generell sind Ausweiskontrollen bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums nicht erforderlich, also auch nicht innerhalb Deutschlands, so ein Sprecher des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Ähnlich wie bei Zug- oder Autoreisen können sich Passagiere im Inland frei bewegen, bestätigt eine Sprecherin der Bundespolizei. Ausweis- oder Grenzkontrollen führen die Beamten nicht durch.
Aber: Die Fluggesellschaften können selbst entscheiden, ob sie die Personalien ihrer Passagiere vor dem Betreten des Flugzeugs überprüfen wollen. Das können sie in ihren Geschäftsbedingungen (AGB) festlegen.
Drei Beispiele, wie es Fluggesellschaften im Einzelnen handhaben:
Sollten Sie mit der größten deutschen Airline fliegen wollen, sollten Sie „jederzeit ein gültiges Reisedokument vorweisen können“, wie es auf deren Webseite heißt - das gilt für Kinder und Babys ebenso. Dabei sind nur Pass oder Personalausweis gültig, Führerscheine oder ähnliche Dokumente werden nicht als gültige Reisedokumente akzeptiert.
Auch bei der Tochtergesellschaft von Lufthansa besteht eine Ausweispflicht für alle Reisenden, „auch für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche“, heißt es auf der Eurowings-Webseite. Ausdrücklich erwähnt die Airline, dass die Regelung auch bei Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums besteht.
Die Airline ist eine Ausnahme. Bei Easyjet müssen sich Kinder unter 16 Jahren auf Inlandsflügen nicht ausweisen. Der Erwachsene, der mit ihnen reist, bürgt für ihre Identität. Die restlichen Passagiere müssen sich aber ausweisen können. Laut ihrer Website akzeptiert die Fluggesellschaft nicht nur Personalausweise, sondern auch gültige Führerscheine mit Foto, gültige Streitkräfteausweise sowie gültige Polizeiberechtigungskarten.
Eine Ausnahme sei Italien, so Easyjet: Hier müssten Unter-14-Jährige einen Ausweis mit Lichtbild vorlegen, heißt es in den online verfügbaren Reiseinformationen der Airline.
Das Fazit: „Es ist also ratsam, sich vorher bei der Airline genau zu informieren“, sagt eine Sprecherin vom Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland.
Schließlich kann die Airline jedem die Reise verweigern, der die erforderlichen Dokumente nicht bei sich hat. Der Sprecherin zufolge haben Reisende in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Der beste Rat ist: Bei Flugreisen sollten alle, einschließlich der Kinder, ein gültiges Ausweisdokument dabeihaben. Dann ist man auf der sicheren Seite.
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