Insolvenz - Hotelkette Achat in Schwierigkeiten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.11.2024 15:31, aktualisiert am 28.11.2024 16:34

Insolvenz - Hotelkette Achat in Schwierigkeiten

Die Achat-Gruppe meldet Eigeninsolvenz an. (Foto: Swen Pförtner/dpa)
Die Achat-Gruppe meldet Eigeninsolvenz an. (Foto: Swen Pförtner/dpa)
Die Achat-Gruppe meldet Eigeninsolvenz an. (Foto: Swen Pförtner/dpa)

Die Achat-Hotels und das dazugehörige Tochterunternehmen Loginn-Hotels sind insolvent. Wie das Unternehmen mitteilte, hat es die Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Mannheim beantragt, das die vorläufige Eigenverwaltung anordnete. Während des Verfahrens soll der Geschäftsbetrieb in allen 49 Hotels „uneingeschränkt“ weiter laufen, hieß es. Buchungen von Kunden bleiben unverändert bestehen, Gehaltszahlungen für die 1.450 Beschäftigten seien gesichert.

Eigentlich ein Aufsteiger

Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung über die Insolvenz berichtet. Demnach zählte das Unternehmen in dem Bereich zu einem der am schnellsten wachsenden. Noch im vergangenen Jahr habe es ein Rekordjahr gefeiert und neue Hotels eröffnet. In den vergangenen Jahren hat sich die Achat-Gruppe nach eigenen Angaben breit aufgestellt, in Systeme und Strukturen investiert und 2023 ein größeres Hotelportfolio übernommen.

„Stressfaktoren“ Corona und Inflation

Unter Druck kam das Unternehmen nach eigenen Angaben durch die Folgen der Corona-Pandemie, Inflation und Preissteigerungen „über alle Bereiche des Geschäftsmodells hinweg“. Achat sprach von „Stressfaktoren“. Herausfordernd sei auch das veränderte Buchungsverhalten von Geschäftskunden und die digitale Umstrukturierung. Hinzu komme: „Die Integration des übernommenen Hotelportfolios gestaltete sich deutlich schleppender als geplant.“ Das aus allen Faktoren resultierende operative Minus habe zu Liquiditätsengpässen und der Notwendigkeit einer umfassenden Restrukturierung geführt.

Insolvenz als Chance 

Das Unternehmen will das Verfahren nutzen, um in den nächsten Monaten weitreichende Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und den Betrieb „zukunftsorientiert“ neu auszurichten. Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt der Geschäftsführung die Möglichkeit, mit Unterstützung eines gerichtlich bestellten Sachwalters eigenständig daran zu arbeiten, das Unternehmen zu stabilisieren und zu sanieren.

„Ziel des strukturierten Eigenverfahrens ist es, das Unternehmen zu großen Teilen zu erhalten und für die Zukunft neu aufzustellen“, so das Unternehmen. Man wolle nun mit allen Beteiligten die nächsten Schritte besprechen - vor allem Mitarbeitenden, Vermietern, Lieferanten und Geschäftspartnern.

Nicht die erste Pleite der Branche

Im Tourismussektor waren in den vergangenen Monaten mehrere Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Besonders im Blickpunkt stand die Pleite des Reiseveranstalters FTI im Juni. Zehntausende Kundinnen und Kunden des drittgrößten deutschen Reiseveranstalters nach Tui und Dertour waren betroffen. Ein Großteil der Kundinnen und Kunden, die eine Entschädigung beantragt haben, haben diese laut Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) mittlerweile erhalten. Bis Ende November wollte der Fonds alle vorliegenden Anträge bearbeiten haben.

Auch We-Flytour insolvent

In dieser Woche meldete auch der auf Türkeireisen spezialisierte Reiseveranstalter We-Flytour Insolvenz an. Das geht aus einem Gerichtsbeschluss hervor. Das Unternehmen aus Heilbronn hat nach Angaben des Deutschen Reisesicherungsfonds alle noch nicht angetretenen Pauschalreisen mit Beginn bis einschließlich 10. Dezember storniert. Reisen nach dem Datum seien bislang nicht betroffen.

Rund 1.500 Kundinnen und Kunden von We-Flytour hat die Nachricht von der Pleite demzufolge im Urlaub erreicht – vorwiegend in der Türkei und Ägypten. Das Unternehmen war erst im September 2023 gegründet worden. Eine Anfrage - unter anderem zu den Gründen der Insolvenz - ließ der Reiseveranstalter unbeantwortet.

Über den DRSF sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der Schutz gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine wie reine Hotelbuchungen. Ebenfalls keine Erstattung gibt es für einzeln gebuchte Flüge oder Mietwagen. Der Fonds kümmert auch um den Rücktransport gestrandeter Urlauber.

© dpa-infocom, dpa:241128-930-302194/2


Von dpa
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