Italien: Ferienhäuser müssen registriert sein | FLZ.de

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Veröffentlicht am 04.12.2024 17:25

Italien: Ferienhäuser müssen registriert sein

Bella Italia: Damit im Urlaub keine bösen Überraschungen warten, können Touristen nun über eine neue Datenbank die Seriosität von Anzeigen für Ferienwohnungen und Ferienhäusern prüfen. (Foto: Bernhard Krieger/dpa-tmn)
Bella Italia: Damit im Urlaub keine bösen Überraschungen warten, können Touristen nun über eine neue Datenbank die Seriosität von Anzeigen für Ferienwohnungen und Ferienhäusern prüfen. (Foto: Bernhard Krieger/dpa-tmn)
Bella Italia: Damit im Urlaub keine bösen Überraschungen warten, können Touristen nun über eine neue Datenbank die Seriosität von Anzeigen für Ferienwohnungen und Ferienhäusern prüfen. (Foto: Bernhard Krieger/dpa-tmn)

In Italien gibt es eine neue Datenbank für Beherbergungsbetriebe. Sie bietet Urlauberinnen und Urlaubern eine zusätzliche Möglichkeit, die Seriosität von Anzeigen für Ferienwohnungen und Ferienhäusern auf Portalen wie Booking.com, Airbnb und Co. einzuschätzen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum hin.

Demnach müssen alle Betreiber von Hotels und Ferienappartments eine Register-Nummer, CIN abgekürzt, beantragen. Die CIN muss sichtbar am Gebäude angebracht sein, aber auch in Werbeanzeigen sowie in Inseraten auf Online-Buchungsportalen angegeben werden. Bei Airbnb etwa ist diese Angabe bei den Gastgeber-Informationen zu finden, unter „Registrierungsnummer“. Es ist ein 18-stelliger Code mit den Buchstaben IT am Anfang.

Nummer eingeben und Daten abgleichen

Diesen Code kann man auf der Website des italienischen Tourismusministeriums unter https://bdsr.ministeroturismo.gov.it/ricerca-cin eingeben. Dann wird unter anderem angezeigt, wer diese Unterkunft betreibt und in welchem Ort sie liegt. 

Weichen die Informationen des Registers von denen im Inserat ab, ist das ein Warnsignal, so das EVZ. Ein hundertprozentiger Schutz vor Fake-Wohnungen biete der Abgleich zwar nicht, aber er liefere hilfreiche Hinweise. 

Wichtig zu wissen: Beherbergungsbetriebe haben laut italienischem Tourismusministerium noch bis 1. Januar 2025 Zeit, die CIN-Nummer zu beantragen. Es ist also gut möglich, dass man weiterhin auf Inserate stößt, die diese nicht angeben – und dennoch seriös sind. Ab 2. Januar drohen Betrieben Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro, wenn sie keine CIN-Nummer anzeigen.

© dpa-infocom, dpa:241204-930-308131/1


Von dpa
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