Sehr kurz ist die Bilanz von Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nach einer Aussprache von Vertretern des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) in München. Er sei „sehr zufrieden“, ließ er am Donnerstagnachmittag verlauten. Angesichts langjähriger Streitereien innerhalb des Verbandes hatte sich Aiwanger als Mediator angeboten und BJV-Präsidium sowie weitere Verbandsvertreter eingeladen. Nur wenige Stunden zuvor wurde vor dem Landgericht München I ein Urteil verkündet, bei dem das Präsidium gegenüber dem BJV-Kreisgruppenvorsitzenden aus Memmingen unterlag.
20 BJV-Vertreter seien zu dem Treffen im Ministerium zusammengekommen, hieß es. „Der Jagdverband leistet einen enormen Beitrag zur Förderung und Akzeptanz der Jagd in Bayern. Heute haben sehr konstruktive Gespräche aller Beteiligter stattgefunden, um den Streit der Vergangenheit hinter sich zu lassen und mit einem geschlossenen Verband zusammenarbeiten zu können“, teilte Aiwanger mit.
Viele Probleme ließen sich „im persönlichen Gespräch schnell abräumen“, sagte er. Ein weiterer enger Austausch zwischen Kreisgruppen, BJV-Präsidium und Jagdministerium soll folgen. Aiwanger hatte die Aussprache beim Landesjägertag am 9. März in Weiden angeregt. Damals forderte der Minister den Verband zu Geschlossenheit auf.
Jäger-Präsident Ernst Weidenbusch wollte sich auf Anfrage nicht weiter zu dem Treffen äußern und schloss sich den Worten Aiwangers an.
Der Landesjägertag war am Morgen vor dem Landgericht München I Thema. Damals hatte der Vorsitzende der Kreisgruppe Memmingen erwirkt, dass ein öffentlicher Livestream der Veranstaltung via einstweiliger Verfügung untersagt wurde. Dagegen legte der BJV Widerspruch ein und forderte, dass die Verfügung im Nachhinein aufgehoben werden sollte.
Am Donnerstag bestätigte die Richterin jedoch ihre Entscheidung zum Verbot eines öffentlichen Livestreams beim Landesjägertag in Weiden. Eine uneingeschränkte Übertragung der Landesmitgliederversammlung wäre in der Form, wie es der BJV geplant hatte, unzulässig gewesen, teilte eine Gerichtssprecherin nach der Urteilsverkündung mit.
Der Verband hatte seinen Widerspruch damit begründet, dass die Versammlung auch 2023 uneingeschränkt im Internet übertragen worden sei und der Gesetzgeber das Risiko einer unbegrenzten Teilnehmerzahl bewusst in Kauf genommen habe.
Die Richterin verwies darauf, dass eine hybride Mitgliederversammlung und die Teilnahme von Gästen grundsätzlich möglich seien, dass dies aber vorher entsprechend einberufen werden müsste. Vor allem müsste in der Einladung mitgeteilt werden, wie die Mitglieder ihre Rechte - unter anderem Rede-, Antrags- und Wahlrecht - vollumfänglich ausüben können.
Eine Mitgliederversammlung eines Vereines sei grundsätzlich nicht-öffentlich. Überdies sei es ein Unterschied, ob eine Versammlung in Präsenz öffentlich oder auch im Internet öffentlich und über Jahre abrufbar ist. „In Kenntnis einer Live-Übertragung ist das Verhalten der anwesenden Personen ein anderes. Das spontane und unbefangene Reden beziehungsweise Diskutieren kann gehemmt sein.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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