Juwelendienbstahl: Durchbruch im Grüne Gewölbe-Prozess | FLZ.de

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Veröffentlicht am 10.01.2023 11:45

Juwelendienbstahl: Durchbruch im Grüne Gewölbe-Prozess

Ein Angeklagter (r) wird von Justizbeamten in Handschellen in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Dresden geführt. (Foto: Jens Schlueter/POOL AFP/dpa)
Ein Angeklagter (r) wird von Justizbeamten in Handschellen in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Dresden geführt. (Foto: Jens Schlueter/POOL AFP/dpa)
Ein Angeklagter (r) wird von Justizbeamten in Handschellen in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Dresden geführt. (Foto: Jens Schlueter/POOL AFP/dpa)

Wende im Fall des Einbruchs ins Grüne Gewölbe: Im Prozess um den spektakulären Juwelendiebstahl in Dresden gibt es nach der Rückgabe von Beutestücken nun eine Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Der sogenannte Deal betrifft fünf der sechs Angeklagten. Sie sollen für die Rückgabe des Großteils der Beute und „glaubhafte“ Geständnisse eine geringere Strafe erhalten, wie der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel nach einem Gespräch mit den Beteiligten sagte. Vier von ihnen stimmten dem bereits zu und kündigten Erklärungen für den nächsten Verhandlungstag (17. Januar) an, der fünfte will sich bis dahin entscheiden.

Die Kammer stellt Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie sechs Jahren und neun Monaten für drei Beschuldigte in Aussicht, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Bei den 23 Jahre alten Zwillingsbrüdern soll Jugendstrafrecht angewandt werden und das Strafmaß zwischen vier und fünf Jahren liegen. Ein weiterer Angeklagter ist bei dem Deal außen vor, er bestreitet unter Verweis auf ein Alibi in der Tatnacht eine Beteiligung an dem Einbruch.

Beschuldigte könnten nach Urteilsspruch auf freien Fuß kommen

Voraussetzung dafür ist laut Ziegel, dass sich die fünf Beschuldigten konkret zu Tatentschluss, -planung,- ablauf und dem Geschehen danach sowie zum jeweiligen Tatbeitrag und ihrer Beteiligung äußern und Nachfragen glaubhaft beantworten. In Aussicht steht dann auch, dass sie gleich nach dem Urteilsspruch auf freien Fuß kommen - gegen Auflagen.

Die Initiative zur Rückgabe noch vorhandener Beutestücke ging vom ältesten Beschuldigten aus. Der 29-Jährige habe darauf hingewirkt, dass diese zurückgegeben werden, berichtete Ziegel zu Beginn des Verhandlungstages über Treffen von Verteidigern mit Staatsanwälten und/oder der Kammer. Das am 17. Dezember 2022 in der Westberliner Kanzlei von dessen Verteidiger ausgebreitete Konvolut war jedoch weniger umfangreich als erwartet und mehrere Stücke unvollständig. Einige davon seien wegen unsachgemäßer Lagerung und Reinigungsversuchen zur Beseitigung von Spuren beschädigt. Der in Aussicht stehende Strafrabatt wurde nach Angaben von Ziegel daraufhin nach oben korrigiert.

Ermittler der Dresdner Sonderkommission „Epaulette“ - benannt nach einem der prominenten Beutestücke - fuhren dann in der Nacht zum 17. Dezember 2022 nach Berlin. Die Stücke hätten auf einem Tisch im Konferenzraum der Kanzlei gelegen, einige seien nach seinem Empfinden beschädigt gewesen, erinnerte sich ein Kriminalbeamter. Bei einer späteren molekulargenetischen Untersuchung habe man Mischspuren an dem Schmuck gefunden, aber nicht von den Beschuldigten. Der Beamte erzählte vor Gericht dann auch, wonach die Polizeitaucher aus mehreren Bundesländern am 25. und 26. Dezember im Schifffahrtskanal in Berlin-Neukölln suchten: der Klinge des Degens aus der Diamantrosengarnitur. Die fanden sie trotz aller Bemühungen nicht, dafür aber unter anderem mehrere Geldkassetten - in einer war Modeschmuck.

Zurückgegebener Schmuck: Wert um bis zu 26 Millionen Euro gesunken

Der diamantbesetzte Griff des Degens ist zurück in Dresden, erheblich beschädigt, sagte Restauratorin Eve Begov von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD). Auch an anderen der wiedergewonnenen Pretiosen gebe es Deformierungen und Brüche, es seien Teile abgetrennt, fehlten Steine und befinde sich Feuchtigkeit und Rost zwischen Fassung und Steinen. Der Wert des zurückgegebenen Schmucks sei durch Zerstörung, Schäden oder den Verlust von Steinen um 22 bis 26 Millionen Euro gesunken. Begov geht davon aus, dass Stücke nach dem Einbruch behandelt wurden.

Zur Restaurierung wollte sich die Zeugin nicht detailliert äußern, wie weit sie gehe, müsse im Team entschieden werden. Eine genaue Schadensschätzung sei erst im Laufe der Arbeiten möglich. Der Aufwand wurde laut Begov mit 126.800 Euro bei 50 Euro pro Stunde pro Restaurator beziffert, verlorene Steine seien in der Summe nicht enthalten.

In dem seit Ende Januar 2022 laufenden Prozess sind sechs junge Männer zwischen 23 und 29 Jahren - Brüder und Cousins aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie - wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Die Kammer geht indes „nach vorläufiger Würdigung“ der Ergebnisse der Beweisaufnahme „abweichend von der Anklageschrift“ davon aus, dass die Angeklagten nicht als Mitglieder einer Bande handelten, sagte Ziegel.

Zwei von ihnen verbüßen derzeit eine mehrjährige Jugendstrafe wegen des Goldmünze-Diebstahls aus dem Berliner Bode-Museum 2017. In einer Prozesspause dazu erfolgte der spektakuläre Kunstdiebstahl am 25. November 2019 in Dresden. Zwei Täter drangen über ein unbemerkt Tage zuvor präpariertes Fenster ins Residenzschloss ein, schlugen mit einer Axt Löcher in eine Vitrine und rissen heraus, was sie zu fassen bekamen. Zuvor zündeten sie unweit des Museums einen Stromkasten an - und in der Tiefgarage eines Wohnhauses danach ihr Fluchtauto, um Spuren zu verwischen.

© dpa-infocom, dpa:230110-99-165325/7

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