KfW-Zuschuss für Einbruchschutz für Mieter und Eigentümer | FLZ.de

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Veröffentlicht am 18.02.2022 14:04

KfW-Zuschuss für Einbruchschutz für Mieter und Eigentümer

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, das eigene Zuhause vor Einbrechern zu schützen - der Staat fördert mit Zuschüssen Umbaumaßnahmen. (Foto: Silvia Marks/dpa-tmn)
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, das eigene Zuhause vor Einbrechern zu schützen - der Staat fördert mit Zuschüssen Umbaumaßnahmen. (Foto: Silvia Marks/dpa-tmn)
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, das eigene Zuhause vor Einbrechern zu schützen - der Staat fördert mit Zuschüssen Umbaumaßnahmen. (Foto: Silvia Marks/dpa-tmn)

Ein Fremder in den eigenen vier Wänden, der Kommoden oder Schränke durchwühlt: Das ist für die meisten Menschen eine fürchterliche Vorstellung.

Hausbesitzer, aber auch Mieter, können sich vor Einbruch schützen. Das Bundesbauministerium stellt für 2022 wieder Förderungen für Umbaumaßnahmen sowie die Anschaffung von Sicherheitstechnik bereit, schreibt die Deutsche Handwerks Zeitung.

Mieter und Hausbesitzer können einen Zuschuss von bis zu 1600 Euro bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen (455-E). Wird der Zuschuss gewährt, müssen sie das Geld nicht zurückzahlen. Die Investitionskosten müssen bei mindestens 500 Euro pro Antrag liegen - und maximal bei 15 000 Euro je Wohneinheit.

Alternativ können sie einen zins-günstigen Kredit von bis zu 50 000 Euro bei der KfW beantragen (159). Für die Förderungen gibt es einige Voraussetzungen, das Alter spielt dabei keine Rolle.

Wichtig ist etwa, dass Interessenten den Antrag stellen, bevor sie die Einbruchsschutzmaßnahmen in Angriff nehmen. Zudem muss ein Fachbetrieb die Einbauarbeiten durchführen.

Beratung zum Einbruchsschutz erhalten Verbraucher bei ihrer örtlichen Polizei sowie dem Landeskriminalamt des jeweiligen Bundeslandes. Tipps und konkrete Vorschläge finden sie auf dem Internetportal k-einbruch.de, einer Initiative der Polizei und Wirtschaft.

Kfw: EinbruchschutzDHZ: Einbruchschutzk-einbruch

© dpa-infocom, dpa:220218-99-191625/3

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