Kindesentziehung - Vater behält Kinder in der Türkei | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.07.2024 15:09

Kindesentziehung - Vater behält Kinder in der Türkei

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln: Ein Vater kommt mit seinen zwei Kindern nicht aus dem Türkeiurlaub zurück (Symbolbild). (Foto: Friso Gentsch/dpa)
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln: Ein Vater kommt mit seinen zwei Kindern nicht aus dem Türkeiurlaub zurück (Symbolbild). (Foto: Friso Gentsch/dpa)
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln: Ein Vater kommt mit seinen zwei Kindern nicht aus dem Türkeiurlaub zurück (Symbolbild). (Foto: Friso Gentsch/dpa)

Nach einem Türkeiurlaub mit dem Vater sind zwei Kinder aus Unterfranken nicht mehr zurückgekommen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittele wegen Kindesentziehung, teilte sie mit. Die sechs und acht Jahre alten Kinder aus Höchberg bei Würzburg waren demnach Mitte Mai mit ihrem Vater in den Urlaub gefahren. Der Vater brachte sie entgegen der Vereinbarung mit der Mutter nicht zurück. Die Mutter erstattete Mitte Juni Anzeige. Zuvor hatte die „Main-Post“ berichtet. 

Über die Hintergründe kann laut Staatsanwaltschaft derzeit nur gemutmaßt werden. Es habe aber wohl bereits familienrechtliche Auseinandersetzungen über das Sorgerecht gegeben. Die Ermittler gehen daher derzeit davon aus, dass ein Sorgerechtsstreit Hintergrund der möglichen Tat ist.

Hunderte Verfahren zur Rückführung eines Kindes

Wenn Kinder widerrechtlich ins Ausland gebracht werden, kann das Bundesamt für Justiz eingeschaltet werden. Es ist die zentrale deutsche Behörde für das Haager Kindesentführungsübereinkommen. 

Im Jahr 2023 hatte das Bundesamt nach eigenen Angaben 437 Verfahren zur Rückführung eines Kindes. Davon 236 Fälle, bei denen Kinder von Deutschland in einen anderen Vertragsstaat gebracht wurden - besonders oft in die Ukraine, die Türkei und nach Polen. Die weiteren 201 Fälle betrafen Kindesentziehungen nach Deutschland - besonders oft aus der Ukraine und Polen. 

Nach den Vereinigten Staaten und Großbritannien ist Deutschland damit laut Bundesamt für Justiz der Staat mit den drittmeisten Fällen im Rahmen des Übereinkommens weltweit. Da das Amt nicht eingeschaltet werden muss, kann die Gesamtzahl von Kindesentziehungen ins Ausland noch höher sein. 

© dpa-infocom, dpa:240719-930-178387/1


Von dpa
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